Mainz:Mertin: Hängepartie bei Vorratsdatenspeicherung vorbei

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Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz, sitzt in der Staatskanzlei. (Foto: Andreas Arnold/dpa Pool/dpa/Archivbild)

Der Mainzer Justizminister Herbert Mertin hat zum Urteil des obersten EU-Gerichts zur deutschen Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen: "Damit ist die...

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Mainz (dpa/lrs) - Der Mainzer Justizminister Herbert Mertin hat zum Urteil des obersten EU-Gerichts zur deutschen Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen: „Damit ist die Hängepartie endlich vorbei!“, erklärte der rheinland-pfälzische FDP-Politiker am Freitag. Er forderte laut Mitteilung: „Richten wir den Blick jetzt konstruktiv nach vorn.“ Für Deutschland müsse eine neue Regelung nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entwickelt werden.

Dieser hatte am Dienstag erklärt, dass die derzeit ausgesetzte deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht unvereinbar sei. Die Kommunikationsdaten aller Bürger dürften nicht ohne Anlass gespeichert werden. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.

Mertin forderte eine deutsche Nachfolgeregelung, die den Kampf etwa gegen Kinderpornografie ermögliche und zugleich die persönlichen Daten Unbeteiligter schütze. „Zugleich muss der Bund auch auf der Ebene der Europäischen Union auf eine einheitliche Regelung dringen, um wegen der häufig grenzüberschreitenden Sachverhalte sich widersprechende nationale Regelungen in diesem Bereich zu vermeiden“, ergänzte der Justizminister. „Insofern begegnet der Entwurf der Europäischen Kommission einer Verordnung zur geplanten Kontrolle der Kommunikation via Internet Bedenken.“ Er wünsche sich, dass die Kommission die Urteile des EuGH „aufmerksam studiert“.

Der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landtagsinnenausschusses, Dirk Herber (CDU), hatte schon zuvor erklärt: „Vollkommen unverständlich sind für mich Jubelstürme, die die Vorratsdatenspeicherung beerdigen wollen.“ Eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur besseren Verfolgung von sexuellem Missbrauch junger Menschen sei weiterhin zulässig. Diese vom EuGH benannten Spielräume müssten vor allem zum Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen genutzt werden: „Datenschutz darf nicht vor Opferschutz gehen.“ Um etwa Pädophilenringe zu sprengen, benötigen die Ermittler laut Herber die IP-Adressen. Dafür müsse sich die Landesregierung bei der Bundesregierung einsetzen.

© dpa-infocom, dpa:220923-99-870406/3

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