Kirche:Größere Open-Air-Gottesdienste demnächst erlaubt

Gottesdienste unter freiem Himmel sind in Brandenburg ab Donnerstag erlaubt. Mit der ab dem 28. Mai geltenden neuen Regelung sei der Open-Air-Gottesdienst unter...

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Oranienburg (dpa/bb) - Gottesdienste unter freiem Himmel sind in Brandenburg ab Donnerstag erlaubt. Mit der ab dem 28. Mai geltenden neuen Regelung sei der Open-Air-Gottesdienst unter Einhaltung der Abstandsregeln mit bis zu 150 Menschen möglich, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag. Anlass für die Ergänzung der Corona-Eindämmungsverordnung waren Unklarheiten um Gottesdienste an Christi Himmelfahrt gewesen: Gemäß der Verordnung waren Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen bislang ausschließlich in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Derartige Veranstaltungen unter freiem Himmel waren dagegen nicht geregelt.

Das hatte vergangene Woche zu Missverständnissen zwischen dem Landkreis Oberhavel und dem Kirchenkreis Oberes Havelland geführt. Vier Kirchengemeinden und der Kirchenkreis hätten Anträge für einen Freiluft-Gottesdienst beim Landratsamt in Oranienburg gestellt, teilte der Kirchenkreis mit. Daraufhin gingen Antworten des Landkreises ein, „die als eindeutige Ablehnung verstanden wurden“. Der Landkreis Oberhavel teilte dagegen später mit, er habe keine Gottesdienste unter freiem Himmel untersagt. Die Antworten seien lediglich Auskünfte gewesen, wie der Landkreis die Eindämmungsverordnung in Bezug auf die Open-Air-Gottesdienste auslege, erklärte eine Sprecherin am Montag. Der Landkreis habe sich anschließend mit dem Verordnungsgeber über den Wunsch nach einer klaren Formulierung ausgetauscht.

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