Berlin:Berliner OVG bestätigt befristetes Gottesdienstverbot

Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines religiösen Vereins abgelehnt, der gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste in der...

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Berlin (dpa/bb) - Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines religiösen Vereins abgelehnt, der gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste in der Corona-Krise vorgehen wollte. Nach Auffassung des 11. Senats am OVG führt die aktuelle Regelung nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der im Grundgesetz verbrieften Religionsfreiheit. Laut OVG hat das Verwaltungsgericht beanstandungsfrei dargelegt, dass die Gottesdienste, die die Antragsteller in der Karwoche sowie an Ostern feiern wollten, die erhebliche Gefahr weiterer Infektionen berge (Beschluss der 11. Kammer vom 8. April 2020 - OVG 11 S 21/11).

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass Ausnahmen von der Berliner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus keine Gottesdienste beträfen (Beschluss der 14. Kammer vom 7. April 2020 - VG 14 L 32/20).

Der Kläger, der katholische Freundeskreis St. Philipp Neri, wollte Gottesdienste unter Einhaltung von Mindestabständen (1,50 Meter mit bis zu 50 Teilnehmenden) feiern und die Kontaktdaten der Besucher in Listen aufnehmen. Nach der Berliner Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 22. März ist der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften allerdings zurzeit nur zur individuellen stillen Einkehr erlaubt.

Aus Sicht von Berliner Verwaltungsgericht und nun auch OVG bedeute die derzeitige Bestimmung zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit, dieser sei jedoch wegen des Schutzes von Leben und Gesundheit sowohl der Gläubigen als auch der übrigen Bevölkerung gerechtfertigt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Religionsausübung nur teilweise und zudem nur für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt werde.

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