Für Günther Oettinger beginnt an diesem Mittwoch ein Kampf. Der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft hat seinen Entwurf für ein neues Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage vorgestellt. Dafür wird er zwar von den Verlagen bejubelt, aber von digitaler Wirtschaft und Netzaktivisten scharf kritisiert. Der Widerstand ist groß, weil er einen Entwurf präsentiert, der maßgeschneidert ist für Presseverlage, die sich seit Langem für ein solches Recht einsetzen, allen voran mehrere deutsche wie Axel Springer.
Worum geht es?
Oettinger möchte ein Gesetz, das Kritiker in Deutschland für gescheitert halten, in Form einer Richtlinie auf die Europäische Union ausweiten und dabei verschärfen. Die EU-Kommission präsentierte nun den Entwurf. Die Richtlinie soll unter anderem ein LSR für die gesamte EU festschreiben. Dann müssten die Mitgliedsstaaten Verlagen dieselben Rechte wie Urhebern, Filmproduzenten oder Plattenlabels einräumen, wenn es um die Verwertung von Online-Artikeln geht.
Zu dem Entwurf, in dem die Passage zum LSR lediglich vier Absätze umfasst, existiert auch eine sogenannte Gesetzesfolgenabschätzung, in der die Kommission ihr Vorgehen begründet. Demnach bedroht das Internet die Existenz vieler Verlage, da ihre Print-Erlöse einbrächen, während das Digitalgeschäft keinen ausreichenden Ersatz böte. Von den journalistischen Inhalten der Verlage profitierten vor allem Dritte, nämlich soziale Netzwerke und Suchmaschinen. Darunter leide langfristig die Medienvielfalt, die aber essentiell für eine demokratische Gesellschaft sei.
"Wenn wir jetzt nicht handeln, wird es immer weniger Zeitungsartikel zum Verlinken geben", schreibt Oettinger auf Twitter. "Auch iPhone, Tablets oder Facebook bieten längst News Feeds an." Nicht nur weil ein expliziter "iPhone-Newsfeed" gar nicht existiert, wird Oettinger vor allem auf Twitter hart angegangen. Viele sind der Überzeugung, dass Redaktionen über Google zusätzliche Leser und damit Werbeeinnahmen bekommen, statt Geld zu verlieren. Doch die Kritik an Oettingers Digitalkompetenz ändert nichts daran: Die Kommission will die Position der Verlage gegenüber Anbietern wie Google und Facebook stärken. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, Geld für das Verlinken ihrer Artikel auf den Plattformen zu verlangen.
Was sagt die Richtlinie genau?
Das deutsche LSR gewährt den Verlegern ein Jahr lang das exklusive Recht, ihre Inhalte öffentlich zugänglich zu machen. Die EU-Kommission will den Zeitraum auf 20 Jahre ausweiten. Im Gegensatz zum deutschen Recht sieht die geplante Richtlinie auch keine Ausnahmen für "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" vor. Das bedeutet, dass auch Überschriften und kürzeste Zitate betroffen sein könnten.
Google müsste dann beispielsweise dafür bezahlen, die Überschrift eines Online-Artikels bei Google News anzuzeigen. Allerdings besitzen selbst Tweets mit einer Länge von 140 Zeichen nach Einschätzung vieler Juristen nur in Ausnahmefällen genug sogenannte Schöpfungshöhe, um unter das Urheberrecht zu fallen. Warum dieser Schutz im Rahmen des LSR für mitunter deutlich kürzere Überschriften gelten soll, wird in der Richtlinie nicht erklärt. Der FAZ versicherte Oettinger, dass "wir dabei nicht von rein faktischen Überschriften wie 'Flugzeugabsturz in Afrika' reden". Es müsste "schon um eine eigene intellektuelle Leistung gehen." Worin genau intellektuelle Leistung besteht und wo ihre Grenzen liegen, müssen erfahrungsgemäß oft Gerichte entscheiden.
Wie reagieren die Verleger?
Deutsche Verleger zeigen sich von Oettingers Entwurf begeistert. Sie betreiben seit Jahren Lobbyarbeit für ein möglichst striktes LSR und hoffen nun auf zusätzliche Einnahmen. Der Bund Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) nennen den Entwurf "historisch wichtig und notwendig". Sie erklären in ihrer gemeinsamen Stellungnahme: "Die EU-Kommission trägt mit ihrem Vorschlag der unbefriedigenden Situation Rechnung, dass die Presseverlage mit der Herstellung qualitätsvoller Inhalte zum wirtschaftlichen Erfolg zahlreicher Online-Plattformen einen wesentlichen Beitrag leisten, ohne jedoch an der hierdurch entstehenden Wertschöpfung angemessen zu partizipieren." Auch die VG Media, die im Namen vieler Verlage in Deutschland gegen Google klagt, begrüßt Oettingers Vorschläge.
Was sagt die IT-Wirtschaft?
Google, das Unternehmen im Zentrum des Streits, äußert sich enttäuscht über Oettingers Vorschlag zum Leistungsschutzrecht: "Das würde das Internet effektiv in einen Ort verwandeln, an dem alles, was ins Netz hochgeladen wird, von Anwälten freigegeben werden müsste, bevor es ein Publikum finden kann." Google wirbt stattdessen dafür, dass die Verlage mit seiner Hilfe neue digitale Geschäftsmodelle entwickeln.
Beim LSR stehen sich IT-Unternehmen und traditionelle Verlage unversöhnlich gegenüber. Der Verband der Internetwirtschaft erklärt: "Es ist unbegreiflich, dass nach der deutschen Bundesregierung nun auch die Europäische Kommission diesen Irrweg beschreiten möchte." Nun drohe "allen Akteuren Rechtsunsicherheit".