Leserdiskussion:Keine Steuervorteile in der Erstausbildung - die richtige Entscheidung?

Laut Bundesverfassungsgericht dient die Zweitausbildung dem beruflichen Fortkommen, die Erstausbildung aber der Persönlichkeitsbildung. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ausgaben für Uni oder Ausbildung können nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Begründet haben das die Karlsruher Richter leider nicht ausreichend, kommentiert SZ-Autor Wolfgang Janisch.

Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.

  • Meldung: Studieren bleibt Privatsache
  • Kommentar: Logisch ist diese Entscheidung nicht

Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

© SZ.de/ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: