LeserdiskussionKeine Steuervorteile in der Erstausbildung - die richtige Entscheidung?

Laut Bundesverfassungsgericht dient die Zweitausbildung dem beruflichen Fortkommen, die Erstausbildung aber der Persönlichkeitsbildung.
Laut Bundesverfassungsgericht dient die Zweitausbildung dem beruflichen Fortkommen, die Erstausbildung aber der Persönlichkeitsbildung. Peter Kneffel/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ausgaben für Uni oder Ausbildung können nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Begründet haben das die Karlsruher Richter leider nicht ausreichend, kommentiert SZ-Autor Wolfgang Janisch.

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