Leserdiskussion:Keine Steuervorteile in der Erstausbildung - die richtige Entscheidung?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ausgaben für Uni oder Ausbildung können nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Begründet haben das die Karlsruher Richter leider nicht ausreichend, kommentiert SZ-Autor Wolfgang Janisch.
Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.
- Meldung: Studieren bleibt Privatsache
- Kommentar: Logisch ist diese Entscheidung nicht
Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.