München:Geplatzter Sonderurlaub: Kein Geld für Musikprofessor

München (dpa/lby) - Eigentlich sollte der Münchner Musikprofessor Siegfried Mauser bis zum September 2018 Rektor der Salzburger Universität Mozarteum sein. Vier Jahre Sonderurlaub hatte ihm der Freistaat dafür bewilligt. Dann kam Mauser vor Gericht, wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung in seiner Zeit als Präsident der Hochschule für Musik und Theater in München. Sein Amt in Salzburg endete daraufhin schon im Juni 2016 und der Musiker wollte an die Münchner Hochschule zurück, mehr als zwei Jahre früher, als geplant. Diese Rückkehr wurde ihm verwehrt - zurecht, wie nun am Mittwoch das Verwaltungsgericht München urteilte.

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München (dpa/lby) - Eigentlich sollte der Münchner Musikprofessor Siegfried Mauser bis zum September 2018 Rektor der Salzburger Universität Mozarteum sein. Vier Jahre Sonderurlaub hatte ihm der Freistaat dafür bewilligt. Dann kam Mauser vor Gericht, wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung in seiner Zeit als Präsident der Hochschule für Musik und Theater in München. Sein Amt in Salzburg endete daraufhin schon im Juni 2016 und der Musiker wollte an die Münchner Hochschule zurück, mehr als zwei Jahre früher, als geplant. Diese Rückkehr wurde ihm verwehrt - zurecht, wie nun am Mittwoch das Verwaltungsgericht München urteilte.

Mauser wollte mit der Klage unter anderem die Auszahlung des Geldes erstreiten, das er von Juli 2016 bis zum 30. September 2018 in München verdient hätte, rund 261 000 Euro. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mausers Anwalt kündigte Rechtsmittel an.

Der Wegfall des Rektorenamtes habe den Sonderurlaub nicht automatisch beendet, sagte der Vorsitzende Richter. Die Hochschule habe seine Stelle für die vier Jahre seiner Abwesenheit anderweitig vergeben. Zudem hätte er wegen der Vorwürfe der sexuellen Nötigung mit einer Dienstenthebung rechnen müssen. Auch die Störung des Betriebsfriedens wäre bei seinem Auftauchen an der Hochschule zu befürchten gewesen. Dem widersprach sein Anwalt: Mauser sei wegen einer Krankheit dienstunfähig und hätte sich nicht in der Hochschule blicken lassen.

Seit dem 1. Oktober 2018 ist Mauser wieder im Dienst, allerdings nach wie vor krankgeschrieben. Zudem wurde er suspendiert. Erst im Mai 2018 war er wegen sexueller Nötigung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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