Erziehung - Schwerin:DRK muss Hausverbot gegen GEW teilweise zurücknehmen

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Ludwigslust (dpa/mv) - Der DRK-Kreisverband Ludwigslust muss das gegen Vertreter der Erziehergewerkschaft GEW verhängte Hausverbot teilweise zurücknehmen. Das entschied das Arbeitsgericht in Schwerin am späten Dienstagabend, wie Gericht und GEW am Mittwoch mitteilten. Die GEW-Vertreter erhalten laut Gericht nunmehr einmalig Zugang zu den Kitas, um über die Tarifverhandlungen zu informieren, müssen den Besuch aber vier Tage vorher anmelden.

Nach Angaben der GEW hatten Gewerkschaftsreferenten ein Hausverbot für die Einrichtungen des DRK bekommen, nachdem die Gewerkschaft zu Warnstreiks in Kitas des Kreisverbands aufgerufen hatte. Die GEW ist an den seit Montag laufenden Tarifverhandlungen nicht beteiligt. Das DRK strebt laut Kreisgeschäftsführer Dietmar Jonitz einen Gesamtvertrag für die Beschäftigten aller Bereiche an und verhandelt daher nur mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.

Nach Angaben des DRK-Kreisverbands waren durch den Warnstreik am Dienstag vier Tagesstätten vollständig geschlossen, in vier weiteren waren Notgruppen eingerichtet worden. Es seien etwa 380 Kinder betroffen gewesen. Ein Infotelefon wurde eingerichtet. Der Warnstreik wurde laut GEW am Mittwoch fortgesetzt.

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