Schwerin:Regierung legt neues Gesetz zur Inklusion an Schulen vor

Schwerin (dpa/mv) - Der Zugang zu Förderschulen in Mecklenburg-Vorpommern soll auf einen kleineren Kreis an Schülern beschränkt werden. Wie Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) am Dienstag in Schwerin mitteilte, hat die Landesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Den Plänen zufolge soll es im Land künftig noch 43 Förderschulen geben, 35 davon für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung, vier für verhaltensauffällige. Schüler mit Lernschwächen und sprachlichen Defiziten hingegen sollen im Sinne der Inklusion an Regelschulen unterrichtet und in speziellen Lerngruppen gefördert werden. Kritiker hatten eine unzureichende Personalausstattung und einen Mangel an Fachkräften beklagt. Gewerkschaften, Bildungs- und Kommunalverbände könnten bis zum 7. September ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgeben.

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Schwerin (dpa/mv) - Der Zugang zu Förderschulen in Mecklenburg-Vorpommern soll auf einen kleineren Kreis an Schülern beschränkt werden. Wie Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) am Dienstag in Schwerin mitteilte, hat die Landesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Den Plänen zufolge soll es im Land künftig noch 43 Förderschulen geben, 35 davon für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung, vier für verhaltensauffällige. Schüler mit Lernschwächen und sprachlichen Defiziten hingegen sollen im Sinne der Inklusion an Regelschulen unterrichtet und in speziellen Lerngruppen gefördert werden. Kritiker hatten eine unzureichende Personalausstattung und einen Mangel an Fachkräften beklagt. Gewerkschaften, Bildungs- und Kommunalverbände könnten bis zum 7. September ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgeben.

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