Mainz:Verfassungsänderung für Digitalpakt: Mainz teilt Bedenken

Mainz (dpa/lrs) - Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz will wie andere Bundesländer der Grundgesetzänderung über eine Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Bildung in seiner jetzigen Form nicht zustimmen. Die im Bundestag beschlossene Änderung greife in das Selbstbestimmungsrecht der Länder ein, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Mainz.

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Mainz (dpa/lrs) - Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz will wie andere Bundesländer der Grundgesetzänderung über eine Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Bildung in seiner jetzigen Form nicht zustimmen. Die im Bundestag beschlossene Änderung greife in das Selbstbestimmungsrecht der Länder ein, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Mainz.

Das Kabinett habe beschlossen, dass Rheinland-Pfalz sich im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen werde, „insbesondere wegen der problematischen Finanzierungsregelung“. Dabei geht es um den Grundgesetzartikel 104b und eine Vereinbarung, dass die Länder beim geplanten Digitalpakt zur technischen Ausstattung von Schulen zehn Prozent der Kosten, bei weiteren Bildungsausgaben aber 50 Prozent tragen sollen.

„Wir hoffen auf eine konstruktive Lösung“, sagte Dreyer. Am Wochenende hatten bereits die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen und Hessen die geplante Grundgesetzänderung scharf kritisiert.

Schule ist grundsätzlich Sache der Länder. Bislang sieht das Grundgesetz allein für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Gemeinden Ausnahmen vor. Diese Regelung soll nun gelockert werden, um den bereits 2016 angekündigten Digitalpakt mit zugesagten Bundesmitteln von insgesamt fünf Milliarden Euro zu ermöglichen.

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