Berlin:Nach der Bundes-Notbremse: Neue Regeln für Schulen

Eine Frau überquert nach Mitternacht die Schönhauser Allee. (Foto: Jörg Carstensen/dpa/Archivbild)

Die Regeln der Bundes-Notbremse gelten auch für die Berliner Schulen. Details dazu hat der Senat am Dienstag beschlossen. Grundsätzlich gilt: Liegt die...

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Berlin (dpa/bb) - Die Regeln der Bundes-Notbremse gelten auch für die Berliner Schulen. Details dazu hat der Senat am Dienstag beschlossen. Grundsätzlich gilt: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt drei Tage hintereinander über einem Wert von 165 pro 100 000 Einwohner, findet kein Präsenzunterricht mehr statt. Die Schülerinnen und Schüler wechseln dann zum „schulisch angeleiteten Lernen zu Hause“. Allerdings gibt es in Berlin Ausnahmen zum Beispiel für die Jahrgangsstufe 6, die beim Wechselunterricht bleibt und so auf den Übergang in die weiterführenden Schulen vorbereiten soll. Das teilte die Senatsverwaltung für Bildung am Dienstag mit. Das gilt auch für die Jahrgangsstufen, die mit einem Abschluss enden können.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Sie gibt es für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen ohne andere Betreuungsmöglichkeit, für Kinder von Alleinerziehenden und für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie solche, bei denen das Erreichen der Bildungsziele gefährdet ist.

Eine etwas andere Regelung als im Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt in Berlin der Bildungsverwaltung zufolge auch bei der Testpflicht: Sie beschränkt sich nicht auf Lehrkräfte, sondern wird auf alle Personen in Schulen ausgeweitet, die in regelmäßigem Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern sind. Sie gilt auch für Personal, das in der Notbetreuung eingesetzt wird. Die Tests sollen zweimal wöchentlich durchgeführt werden, in der Schule oder zu Hause mit anschließender Vorlage einer entsprechenden Erklärung bei der Schulleitung.

© dpa-infocom, dpa:210426-99-361529/4

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