Bildung:Ausschuss gibt grünes Licht für Schulgesetz

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Eine Schülerin sitzt im Unterricht. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Einigung nach langwierigen Verhandlungen: Die Änderungen fürs Schulgesetz stehen. Für den Minimalkonsens mussten einige Fraktionen sich in ihren Forderungen zurücknehmen.

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Erfurt (dpa/th) - Der Zeitpunkt von Einschulungen, Inklusion und Schulen im ländlichen Raum: Nach langen Diskussionen ist der Weg für eine Reform des Thüringer Schulgesetzes frei. Im Bildungsausschuss im Landtag sei eine Einigung über die Änderungen erzielt worden, gaben mehrere Fraktionen am Donnerstag bekannt. Die geplanten Gesetzesänderungen müssen im Landtag noch verabschiedet werden.

Zu den Knackpunkten in den Verhandlungen zwischen den Fraktionen der Regierungsparteien von Rot-Rot-Grün sowie von CDU und von der parlamentarischen Gruppe der FDP gehörte etwa das Thema Inklusion: Nach dem Kompromiss sollen Eltern einfacher darüber entscheiden können, ob ein Kind in den inklusiven Unterricht geht oder eine Förderschule besucht.

Zudem sieht der Kompromiss vor, dass Eltern künftig ihr Kind nicht nur in Ausnahmefällen von der Einschulung ein Jahr zurückstellen lassen können. Die Einigung sieht vor, dass nicht mehr allein medizinische Gründe ausschlaggebend dafür sind, dass Eltern die Zurückstellung beantragen können.

Es sei ein Minimalkompromiss erreicht worden, sagte Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Dieser umfasse auch rechtssicheren Distanzunterricht, die Ausstattung mit Unterstützungspersonal sowie eine stärkere Praxisorientierung umfasst. „Diese Regelungen sind entscheidend, um die notwendigen Mittel im Haushalt sicherzustellen, für Situationen wie bei möglichen Pandemien vorzusorgen und die notwendige Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen zu gewährleisten“, so Rothe-Beinlich.

Auch der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Hartung, lobte, dass der Einsatz von Schulverwaltungsassistenzen und von pädagogischen Assistenzkräften nun schulgesetzlich festgeschrieben werden könne. Schulverwaltungsassistenzen unterstützen die Schulleitung etwa beim Schulanmeldeverfahren, der Organisation von Veranstaltungen und allgemein bei der Bürokratie. Die Änderungen schafften zudem Rechtssicherheit beim digital gestützten Unterricht, Fragen zur Aufnahme von Geschwisterkindern und zur Beschulung von Thüringer Kindern in einem angrenzenden Bundesland.

„Wir stärken Förderschulen und Elternrechte und sichern den Erhalt von Grund- und Regelschulen im ländlichen Raum“, hob der bildungspolitische Sprecher der Landtags-CDU, Christian Tischner. Rot-Rot-Grün habe ursprünglich die Mindestschülerzahl für Schulen erhöhen wollen, was aus Sicht der CDU-Fraktion zu Schließungen oder Zwangsfusionen bei Schulen hätte führen können.

„Wir reparieren das alte Schulgesetz in Details. Gewinner sind nicht einzelne Parteien, sondern die Schüler und Schulen“, teilte Franziska Baum, bildungspolitische Sprecherin der FDP, zum Kompromiss mit.

Rot-Rot-Grün hat im Landtag in Erfurt keine Mehrheit. Die Regierungskoalition ist damit bei allen Entscheidungen auf Kompromisse mit der Opposition angewiesen. 

© dpa-infocom, dpa:240418-99-722262/3

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