Prozess in Landshut:Bewährungsstrafe für Ex-Bürgermeister von Zwiesel

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Wegen Betrugs und Bankrotts erhielt Franz Xaver Steininger, Ex-Bürgermeister von Zwiesel, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (Foto: privat)

Von den Korruptionsvorwürfen spricht das Gericht Franz Xaver Steininger frei. Er wird wegen Betrugs und Bankrotts verurteilt. Das hat wohl unangenehme Folgen für seine Finanzen.

Von Lisa Schnell, Zwiesel

Franz Xaver Steininger, der von 2012 bis 2021 Bürgermeister von Zwiesel war, ist vom Amtsgericht Landshut zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Das Gericht befand ihn des Betrugs und Bankrotts schuldig, von den Korruptionsvorwürfen wurde Steininger freigesprochen.

Steininger war jahrelang hoch verschuldet und quasi zahlungsunfähig gewesen. "Er hat von 2015 bis Oktober 2018 am Rande des finanziellen Abgrunds gewirtschaftet", sagte der Richter am Dienstagnachmittag in seiner Urteilsbegründung. Vor seiner Tätigkeit als Bürgermeister arbeitete Steininger als selbständiger Bauingenieur und hatte vor allem Schulden beim Finanzamt. Anstatt diese zu begleichen oder Insolvenz anzumelden, schaffte er sein Geld auf ein Treuhandkonto, das von einem Steuerbüro verwaltet wurde. Die Gläubiger hatten somit keinen Zugriff auf das ihnen zustehende Geld, weshalb das Gericht Steininger in 32 Fällen des Bankrotts verurteilte.

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Wegen Betrugs befand das Gericht ihn schuldig, weil er bei einer ortsansässigen Unternehmerin ein Darlehen aufnahm, ohne sie über seine desolate Lage zu informieren. Nicht nachvollziehbar fand das Gericht offenbar die Korruptionsvorwürfe der Staatsanwaltschaft. Diese hatte ihm vorgeworfen, von Unternehmern Darlehen angenommen zu haben und im Gegenzug deren Anliegen als Bürgermeister vorangetrieben zu haben. Die Darlehen wurden nahezu nicht zurückgezahlt. Einer der Fälle wurde schon während des Prozesses fallengelassen. Auch beim zweiten Fall stellte das Gericht fest, dass keine Unrechtsvereinbarung zwischen der Unternehmerin und dem Ex-Bürgermeister nachgewiesen werden konnte.

Aufgrund der Höhe des Strafmaßes muss Steininger damit rechnen, dass ihm das Ruhestandsgehalt aus seiner Zeit als Bürgermeister gestrichen wird. Wie das Amtsgericht am Donnerstag mitteilte, haben sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

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