Im ersten Revisionsprozess in der Regensburger Korruptionsaffäre hat das Landgericht München I den Bauunternehmer Volker Tretzel am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt - wegen Vorteilsgewährung und Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Dazu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
Sein früherer Geschäftsführer erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie ebenfalls eine Geldstrafe. Damit folgte die Strafkammer weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vor dem Urteil hatten Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft eine Absprache getroffen: Maximal ein Jahr und neun Monate sollte Tretzel bekommen, dazu höchstens 1,5 Millionen Euro Geldstrafe - falls er gesteht. So kam es dann auch: In der vergangenen Woche räumte der Unternehmer ein, den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs über ein Strohmannsystem jahrelang mit verschleierten Parteispenden versorgt zu haben, um sich "ein gewisses Wohlwollen" des OB zu sichern. Zuvor hatte der 80-jährige Tretzel jahrelang alle Korruptionsvorwürfe gegen seine Person bestritten.
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In seinem Geständnis schilderte Tretzel, dass er Wolbergs zu Beginn der Geldflüsse gesagt habe, "dass ich meine Spenden auf mehrere Jahre und mehrere Personen verteilen würde, auch um unter der Grenze von 10 000 Euro pro Jahr zu bleiben", der im Parteiengesetz festgelegten Veröffentlichungsgrenze. Eine Aussage, die den Ex-OB belastet und Folgen haben dürfte für den zweiten Prozess, der in der Regensburger Affäre neu verhandelt werden muss - eben jenen gegen Wolbergs, der stets bestritten hat, käuflich gewesen zu sein.
Die Verfahren gegen Wolbergs und Tretzel mussten neu aufgerollt werden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die beiden ursprünglichen Urteile des Landgerichts Regensburg aus dem Jahr 2019 aufgehoben und zurückverwiesen hatte, diesmal nach München.
Im ersten Prozess war Tretzel zwar ebenfalls wegen Vorteilsgewährung schuldig gesprochen worden, doch die Strafe fiel geringer aus: zehn Monate Haft auf Bewährung, 500 000 Euro Geldstrafe. Wolbergs dagegen blieb straffrei, trotz eines Schuldspruchs wegen Vorteilsannahme. Ein zu mildes Urteil, befand der BGH und entschied, dass auch dieser Fall in München neu verhandelt werden muss. Ein Termin für das Revisionsverfahren gegen Wolbergs steht noch nicht fest.