Verwaltungsgericht München:Bund für Geistesfreiheit klagt gegen Söders Kreuz-Erlass

Nach dem Willen der Kläger soll die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet werden, die Kreuze im Eingangsbereich staatlicher Dienststellenzu entfernen. (Foto: dpa)

Der Klage vor dem Verwaltungsgericht München haben sich 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende angeschlossen. Sie sehen sich in ihren Grundrechten verletzt.

Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) hat am Freitag vor dem Verwaltungsgericht München Klage gegen Kreuz-Erlass eingereicht. Der Klage der beiden BfG-Verbände München und Bayern schlossen sich 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende an, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker und Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne), wie der BfG mitteilte.

Nach dem Willen der Kläger soll die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet werden, den Kreuz-Erlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen. Die Kläger sehen sich "durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen in ihren Grundrechten verletzt" und pochen auf die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität.

Auf Anordnung von Ministerpräsident Markus Söder war das Kreuz Anfang Juni zum Pflicht-Element im Eingangsbereich der Dienstgebäude des Freistaats geworden. So soll - nach Interpretation der Staatsregierung - die christlich-abendländische Tradition Bayerns deutlich werden. Oppositionspolitiker wie auch Kirchenvertreter kritisierten das als Schachzug zum Stimmenfang im Landtagswahljahr.

Der Bund für Geistesfreiheit hat vor zwei Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit seiner Forderung nach mehr Ausnahmen von der Pflicht zur Ruhe an bestimmten Feiertagen Erfolg. Ein generelles Tanzverbot an Feiertagen wurde vom Gericht als verfassungswidrig erklärt, weil es nicht mit der Versammlungsfreiheit in Grundgesetz vereinbar sei.

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