Verfassung - München:Verfassungsschutz-Urteil: Sorge über Terrorabwehr

Bayern
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) spricht. Foto: Daniel Löb/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sorgt sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz um die Abwehr terroristischer und extremistischer Straftaten. Der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei müsse verbessert werden, zu diesem Schluss seien die Untersuchungsausschüsse zum rechtsextremen NSU oder zum Fall Amri gekommen, sagte der CSU-Politiker der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwoch). "Hier baut das Bundesverfassungsgericht jetzt eher wieder höhere Hürden auf."

Das Gericht hatte Ende April zahlreiche Vorschriften des 2016 auf Bestreben der CSU überarbeiteten bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beanstandet. Es geht unter anderem um Regelungen zum Ausspähen von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung, aber auch um das Verhältnis zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Die Regelungen dazu dürfen bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben.

In dem Punkt sprach Herrmann von einem "klaren Zielkonflikt". Nur bei besonders schweren Straftaten oder drohenden Gefahren für Land oder Bund sowie Leib, Leben und Freiheit Einzelner dürfe der Verfassungsschutz Informationen weitergeben. "Für uns macht es das wieder schwieriger, weil man Menschen nur schwer in den Kopf schauen kann", sagte er. Herrmann fürchtete etwa, die Regelung könnte die Entwaffnung von Rechtsextremisten oder sogenannten "Reichsbürgern" erschweren.

Im Urteil des Karlsruher Gerichts sah Herrmann auch positive Seiten. Es habe den Klägern in einigen Punkten recht gegeben, in anderen nicht. Gefreut habe ihn, dass die Praxis des Landesamts für Verfassungsschutz nicht kritisiert, sondern honoriert worden sei. "In Bayern werden keine Grundrechte verletzt", sagte er.

© dpa-infocom, dpa:220518-99-331681/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: