Urteil:Imbiss darf Döner zum Mitnehmen nur bis 22 Uhr verkaufen

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Wer nachts in Kempten einen Döner will, hat Pech gehabt. (Foto: imago)
  • Weil es Beschwerden über Lärm gab, verhängte die Stadt Kempten ein Verkaufsverbot für einen Dönerladen.
  • Dagegen klagte der Betreiber - ohne Erfolg.
  • Das Augsburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Gäste nach 22 Uhr ihren Döner entweder im Laden essen müssen - oder gar nicht.

Von Christian Rost, Augsburg/Kempten

Die Betreiber eines Döner-Ladens in Kempten dürfen nachts nach 22 Uhr keine Speisen mehr zum Mitnehmen verkaufen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat am Mittwoch eine Klage der Gastronomenfamilie abgewiesen, mit der das von der Stadt verhängte nächtliche Verkaufsverbot gekippt werden sollte.

Es war verhängt worden, weil Nachtschwärmer, die sich früh morgens einen Döner in dem Laden direkt neben dem Rathaus besorgt hatten, bei Anwohnern unangenehm aufgefallen waren. Die Nachbarn beschwerten sich über sich laut unterhaltende Gäste vor dem Imbiss und deren dröhnende Fahrzeuge vor der Tür.

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Wegen des Lärms darf ein Imbiss-Betreiber in Kempten keinen Döner mehr nach 22 Uhr verkaufen. Nun wehrt er sich vor Gericht.

Von Christian Rost

"Wir bieten auch für unsere nachtaktiven Gäste frisch zubereitete Gerichte an", wirbt das Team von "Rathaus Kebap", ehemals "Döner by Night", auf seiner Internetseite. Noch, muss man sagen. Denn das Angebot, einen Döner "entweder bei uns im Haus oder gleich unterwegs zum Mitnehmen" zu genießen, kann so nicht mehr gelten. Die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts bedeutet für den Kemptener Imbiss, dass dort nach 22 Uhr Nachtruhe herrschen muss. Entweder die Gäste verspeisen ihren Döner künftig im Laden oder sie müssen darauf verzichten. Den Imbiss auf der Straße einzunehmen, ist nun nicht mehr gestattet. Bislang lief der Straßenverkauf bis 5 Uhr morgens, weil die Gastronomen nur für eine Putzstunde schließen mussten. Ansonsten gab es keine Beschränkungen für den Verkauf.

Die Beschwerden der Anwohner nahmen derart zu, dass sich die Stadt zum Handeln gezwungen sah. Ein nächtliches Verkaufsverbot ließ sich aber nicht einfach durchsetzen, das hatte zuvor schon ein Rechtsstreit in Augsburg gezeigt. Dort hatte es ebenfalls Beschwerden über den Lärm von grölenden Nachtschwärmern vor Imbisslokalen gegeben. Die Stadt erließ deswegen 2009 ein Döner-Verbot. Nach 1 Uhr durften im Straßenverkauf keine Speisen und Getränke mehr angeboten werden. Wer einen Döner wollte, musste ihn drin verzehren. Ein Betreiber stellte gar einen Sicherheitsmann vor die Tür seines Imbisses, der Gäste mit einem Döner in der Hand daran hinderte, den Laden zu verlassen. Ein anderer Wirt zog gegen das Verbot vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - und bekam recht.

In Kempten wählte die Verwaltung deshalb einen anderen Weg, um den nächtlichen Dönertourismus in der Altstadt einzudämmen. Als die Betreiber in dem Gebäude neben dem Rathaus größere Räume für die Erweiterung ihres Imbisses anmieteten, brauchten sie eine Baugenehmigung. Und die erteilte die Stadt nur unter der Auflage, dass nach 22 Uhr kein Straßenverkauf mehr erfolgt. Die Betreiber gingen davon aus, dass sie diese Einschränkung nicht trifft, weil sie ihre Ware ohnehin im Laden verkaufen und nicht durchs Fenster hinaus auf die Straße. Wenn Gäste ihren Döner mitnehmen und gleich draußen essen, dafür wollten sich die Betreiber nicht verantwortlich machen lassen. Die Stadt aber pochte auf ihr Verbot, weshalb die Betreiber klagten.

In der Verhandlung am Verwaltungsgericht machte die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler schon zu Beginn deutlich, dass das Ruhebedürfnis der Anwohner ebenso beachtet werden müsse wie der Wunsch der Gastronomen, ihre Speisen anbieten zu dürfen. Das Gericht schlug in der Güteverhandlung vor, die Gäste mit Schildern darauf hinzuweisen, dass sie ihre Döner nur noch im Laden essen dürfen. Ein einvernehmlicher Kompromiss kam aber nicht zustande, weshalb das Gericht schon vor der Verkündung seiner Entscheidung signalisierte, dass die Klage wohl abgewiesen werden müsse. So kam es dann auch. Die Begründung will das Gericht in den kommenden Wochen nachreichen, wie ein Sprecher sagte. Die Betreiber des Döner-Ladens waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

© SZ vom 07.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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