In einem zivilrechtlichen Verfahren hat das Landgericht Aschaffenburg den unterfränkischen Bezirkstagspräsidenten Erwin Dotzel (CSU) zur Zahlung einer Geldentschädigung von 750 Euro verurteilt. Dotzel soll 2021 einen Parteifreund in einem Gruppen-Chat als "rechte Laus" bezeichnet haben. Der Kläger, besagtes CSU-Mitglied, hatte ein Schmerzensgeld von 12 750 Euro beantragt.
In der Urteilsbegründung heißt es, Dotzel habe in einem Presseartikel die in Rede stehende Äußerung zwar zurückgenommen, dem Kläger aber eine "rechte Gesinnung" attestiert. Dies stelle einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers dar. Zu berücksichtigen seien die erhebliche Verbreitung und die negativen Folgen für den Kläger - auch wenn Dotzel klargestellt habe, den Begriff "rechte Gesinnung" nicht negativ, sondern als Bezeichnung für eine konservative Grundausrichtung gemeint zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen Beleidigung ist gegen Dotzel zudem ein strafrechtliches Verfahren am Amtsgericht Obernburg anhängig.