Umwelt:Regierung lehnt Kompromiss im Streit über den Steigerwald ab

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Der Streit um den Steigerwald schwelt nun schon seit rund zehn Jahren. (Foto: dpa)
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof möchte im Streit über den Naturschutz im fränkischen Steigerwald einen Vergleich erreichen. Am Dienstag findet eine Verhandlung vor dem VGH statt.
  • Naturschützer fordern, einen Buchen-Nationalpark im Steigerwald zu erreichten, die Staatsregierung lehnt das ab.

Von Christian Sebald, München

Die Staatsregierung hält auch im Streit über den Naturschutz im fränkischen Steigerwald an ihrem massiven Konfrontationskurs gegenüber den Umweltverbänden fest und lehnt jeden Kompromiss ab. SZ-Informationen zufolge drängte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in der Auseinandersetzung, die seit bald zehn Jahren tobt, auf einen Vergleich.

Der Bund Naturschutz (BN) und der Vogelschutzbund LBV waren zu einer solchen Lösung bereit, auch wenn sie massive Abstriche von ihren Forderungen hätten akzeptieren müssen. Aber die Staatsregierung verweigerte sich, offenbar will sie eine Stärkung des Naturschutzes im Steigerwald unbedingt verhindern. Deshalb kommt es am Dienstag zur Verhandlung vor dem VGH.

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Der Konflikt um den Steigerwald ist nach der harten Auseinandersetzung um den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn der zweite große Grundsatzstreit um den Naturschutz in Bayern. Schon seit Langem fordern Umweltverbände, viele Fachleute und immer mehr Einheimische die Einrichtung eines Buchen-Nationalparks in dem fränkischen Mittelgebirge. Die CSU, die Forstwirtschaft und ein Anti-Nationalpark-Verein mit Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) an der Spitze lehnen nicht nur einen Nationalpark strikt ab. Sondern sie bekämpfen auch jede andere Verbesserung des Schutzes der zum Teil uralten und deshalb einzigartigen Buchenwälder in der Region.

Dabei machten sie zunächst die Rechnung ohne den früheren Bamberger Landrat Günther Denzler. Der CSU-Kommunalpolitiker ist ein erklärter Befürworter eines Nationalparks. Also richtete er im April 2014 - kurz bevor er aus Altersgründen von seinem Amt ausscheiden musste - mitten im Steigerwald das Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" ein. Das 775 Hektar große Waldgebiet, so Denzlers Kalkül, sollte der Nukleus eines künftigen Nationalparks sein. Die Nationalpark-Gegner tobten - und zwar so sehr, dass Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) ihnen die Annullierung des Schutzgebietes versprach.

Dies gestaltete sich aber schwierig. Denn Denzler, der ein ausgezeichneter Jurist ist, hatte alles getan, damit sein Akt möglichst unangreifbar war. Die Staatsregierung und die Landtags-CSU mussten schließlich sogar das bayerische Naturschutzgesetz ändern, um die Rücknahme zu ermöglichen. Der BN und der LBV wiederum machten von Anfang an klar, dass sie eine Annullierung nicht hinnehmen und dagegen vor Gericht ziehen werden - wenn es sein muss, bis vor die höchsten Instanzen.

Das Gericht drängte auf einen Kompromiss

So geschah es, nach der Rücknahme des Schutzgebietes vor knapp einem Jahr klagten die beiden Verbände vor dem VGH. Dessen 14. Senat unter der Vorsitzenden Richterin Theresia Koch drängte freilich auf einen Kompromiss. Der Vergleich, den er vorschlug, hätte bestätigt, dass die Wälder in dem umkämpften Schutzgebiet tatsächlich höchst wertvoll und schutzwürdig sind. Allerdings nicht durch einen sogenannten geschützten Landschaftsbestandteil, als den sie der frühere Landrat Denzler ausgewiesen hat. Sondern entweder durch ein einfaches Naturschutzgebiet oder einen besonderen Vertrag zwischen den beiden Verbänden BN und LBV und dem Freistaat.

Außerdem drängte der VGH auf eine deutliche Verkleinerung des Schutzgebietes von ursprünglich 775 Hektar auf etwa 500 Hektar. Ein Grund, warum der VGH den Vergleich wollte, ist nach SZ-Informationen die sehr schwierige und komplexe Rechtsmaterie in dem Streit.

BN und LBV hätten Insidern zufolge sogar einem Kompromiss mit einer vertraglichen Regelung zugestimmt, obwohl sie damit die Forderung nach dem uneingeschränkten Erhalt des Schutzgebietes fast zur Gänze aufgegeben hätten. Allein die Staatsregierung war offenkundig nicht einmal zu dieser vergleichsweise weichen Variante bereit. Sie setzt voll darauf, dass sie sich mit der kompletten Annullierung durchsetzen wird.

© SZ vom 25.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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