Im Prozess um den Bayern-Ei-Skandal kommt der frühere Geschäftsführer der Firma, Stefan Pohlmann, offenbar glimpflich davon. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Regensburg habe dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe in einer Spanne von eineinhalb Jahren bis zu einem Jahr und zehn Monaten in Aussicht gestellt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Außerdem müsse der Angeklagte mit 350 000 Euro Geldstrafe rechnen. Die Bewährungszeit werde auf zwei Jahre festgesetzt. Staatsanwaltschaft und Pohlmanns Verteidiger hätten dem Vorschlag der Schwurgerichtskammer nach mehreren Gesprächsrunden zugestimmt.
Grund für die Verständigung ist die extrem schwierige Beweislage in dem Verfahren. Der Vorsitzende Richter Michael Hammer hatte schon vor Längerem erklärt, dass sich deshalb der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge nicht aufrecht erhalten lassen werde. Stattdessen kündigte er eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung an. In den darauf folgenden Gesprächen folgten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Hammers Vorschlag, sich auf die Fälle der Körperverletzung und des Betrugs zu konzentrieren, in denen eine Verurteilung letztlich auch wahrscheinlich ist.
Dadurch habe sich die Zahl der Körperverletzungen von 188 auf 26, die Zahl der Betrugsvorwürfe von 473 auf 190 und die Betrugssumme von 5,1 Millionen Euro auf 1,6 Millionen Euro reduziert. Im Gegenzug habe Pohlmann über seinen Verteidiger zugegeben, dass er von den Salmonellen-Befunden in seiner Firma wusste und dennoch die Eier als uneingeschränkt zum Verzehr tauglich freigab. Zudem habe er eine Selbstverpflichtung abgegeben, in Deutschland keine Tiere mehr zu halten. Der Bayern-Ei-Skandal gilt als einer der schlimmsten Lebensmittelskandale im Freistaat. Im Sommer 2014 soll es zu einem europaweiten Salmonellen-Ausbruch gekommen sein, weil Pohlmann belastete Eier in den Handel brachte. Das Urteil wird Ende März erwartet.