Die Erwähnung der Erlanger Burschenschaft Frankonia im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2015 ist rechtens. Die "Aktivitas" der Burschenschaft - also die studierenden Mitglieder, im Vergleich zu sogenannten alten Herren - hatte gegen den Freistaat geklagt, am Donnerstag wurde am Verwaltungsgericht München verhandelt.
Wie es bei derlei Prozessen üblich ist, verkündet das Gericht kein Urteil direkt nach der Verhandlung, sondern stellt den Parteien später die Entscheidung zu - beziehungsweise alsbald den Tenor des Urteils. Die Klage der Burschenschaft wurde demnach abgewiesen, hieß es am Freitag auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung bei der Regierung von Oberbayern, die im Prozess den Landesanwalt stellte.
Der führte vor Gericht auf, dass Frankonia-Veranstaltungen wiederholt von Rechtsextremisten beworben und besucht wurden. Im Juli 2015 stellte man das Verbindungshaus für die Messe "Zwischentag" zur Verfügung. Unter Ausstellern und Gästen wurden mehrere Bezüge zum Rechtsextremismus festgestellt, etwa zur NPD.
Der Anwalt der Frankonia Stefan Böhmer, ein "alter Herr" der Burschenschaft, führte auf, ihm sei es schleierhaft, inwiefern solche Veranstaltungen konkret staatsgefährdend seien. Es handele sich um zulässigen politischen Austausch "außerhalb des Kristallisationspunkts, der sich Mitte nennt". Ihm folgte das Gericht jetzt nicht. Der Verfassungsschutzbericht 2015 muss nicht aus dem Netz genommen oder geschwärzt werden; 2016 und 2017 tauchen die Burschen darin nicht mehr auf.