Die Renaturierung des Rappenalpbachs ist abgeschlossen. Das hat das Landratsamt Oberallgäu mitgeteilt. Damit sei der durch unzulässige Baggerarbeiten zerstörte Wildbach im Rappenalptal in den Allgäuer Alpen südwestlich von Oberstdorf seinem natürlichen Zustand wieder etwas näher gekommen. Die Arbeiten dauerten den Angaben zufolge sechs Wochen. Für die Renaturierung trugen die Arbeiter unter anderem zuvor aufgeschüttete Dämme wieder ab und brachten abgestorbene Baumstämme in das Bachbett ein. Durch die Maßnahmen soll sich die Gewässersohle wieder erhöhen. Ob das gelungen ist, soll nach der nächsten Schneeschmelze überprüft werden.
Der Rappenalpbach ist einer der letzten Wildbäche in Bayern und als Naturjuwel samt dem Rappenalptal strengstens geschützt. Nach einem Hochwasser im August 2022 hatten die Alpbauern den Wildbach mit einem Bagger begradigen und massiv verändern lassen, sodass von dem ursprünglichen Gebirgstal samt seiner einmaligen Naturvielfalt auf 1,6 Kilometer Länge kaum etwas übriggeblieben ist.
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In weiten Bereichen war der Rappenalpbach kanalisiert und trocken gefallen. An den Ufern türmten sich hohe Dämme aus Gestein. Das Oberallgäuer Landratsamt mit Landrätin Indra Baier-Müller an der Spitze beteuerte von Anbeginn, dass Baumaßnahmen von diesem Ausmaß nicht genehmigt waren und außerdem niemals genehmigungsfähig gewesen wären. Mit den Alpbauern besprochen und abgestimmt seien einzig kleinere Maßnahmen gewesen. Die Alpbauern wiederum wiesen die Schuld weit von sich, nach ihren Angaben waren die Arbeiten sehr wohl abgesprochen. Im Juli schlossen Landratsamt und Alpbauern vor Gericht einen Vergleich, der die jetzige Wiederherstellung des Rappenalpbachs möglich machte. Das strafrechtliche Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Kempten ist aber noch nicht abgeschlossen. Ursprünglich hätte die Renaturierung bereits im Frühjahr starten sollen.
Dem Bund Naturschutz (BN), der den Frevel aufgedeckt hatte, reicht die bloße Renaturierung nicht aus. Er fordert über sie hinaus einen Ausgleich für die Schäden, die durch Ausbaggerung und Kanalisierung in dem Naturschutzgebiet entstanden sind. Dabei beruft er sich auf das Umweltschadensgesetz, in dem so ein zusätzlicher Ausgleich ausdrücklich vorgesehen ist. Als Möglichkeiten dafür kommen nach Worten des Allgäuer BN-Mannes Thomas Frey die Wiederanbindung eines Auwalds im oberen Bereich des Rappenalptals an den Wildbach in Frage oder eine Renaturierung von begradigten und kanalisierten Abschnitten der Stillach, in die der Rappenalpbach mündet. Zu der aktuellen Renaturierung wollte sich Frey nicht äußern, da man sie noch nicht habe besichtigen können. Man werde das rasch nachholen und gegebenenfalls Nachbesserungen einfordern.