München (dpa/lby) - Die Gemeinderatswahl im oberbayerischen Waakirchen muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht neu ausgezählt werden. Ein Kandidat scheiterte mit seiner Klage, die er auf Probleme mit der Wahlsoftware stützte. Wie das Gericht in München am Donnerstag berichtete, sahen die Richter allerdings keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Stimmauszählung bei der Kommunalwahl im März 2020 falsch war (Az. M7K 20.2931).
Das Verwaltungsgericht bestätigte insofern die Entscheidung des Landratsamtes in Miesbach, das die Wahlanfechtung des Klägers zurückgewiesen hatte. Er hatte geltend gemacht, dass es durch die Software zu Fehlern bei der Erfassung der Ergebnisse durch die Wahlhelfer gekommen sei. Das Gericht hingegen meinte, dabei handele es sich nur um wenige Einzelfälle, die letztlich nicht zu Zählfehlern geführt hätten, weil diese Vorfälle korrigiert worden seien. Bei der damaligen Kommunalwahl in Bayern war es in mehreren Gemeinden zu Problemen mit der eingesetzten Software gekommen.
© dpa-infocom, dpa:211007-99-513022/3