Prozesse - Karlsruhe:Tod nach Medikamenten-Verwechslung: Pfleger schweigen

Bayern
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand auf einem Platz. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Landshut (dpa/lby) - Drei Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung im Landkreis Dingolfing-Landau müssen sich ein zweites Mal einem Gerichtsverfahren stellen - es geht um einen Patienten, der nach einer Medikamenten-Verwechslung starb. Fünf Jahre liegt der Fall inzwischen zurück. Vor dem Landgericht Landshut waren die zwei Pfleger und ihre Chefin in einem ersten Prozess wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies den Fall im Sommer 2020 jedoch zurück, so dass seit Mittwoch erneut verhandelt wird. Der Tatvorwurf gegen die drei Angeklagten lautet nun Mord durch Unterlassen.

Gegen das erste Urteil hatte nur die Schichtleiterin Revision eingelegt. Der BGH hob aber alle drei Verurteilungen auf, mit der Begründung, sie beruhten auf demselben Fehler. Zum Prozessauftakt schwiegen die drei Angeklagten. Einer der Verteidiger, Jan Bockemühl, sprach angesichts der BGH-Entscheidung von einem "Faustschlag für das Erstgericht".

In dem Heim im Landkreis Dingolfing-Landau hatte eine Pflegerin dem unheilbar krebskranken 65-Jährigen versehentlich die Medikamente einer anderen Patientin ans Bett gestellt. Als der Fehler auffiel, hatte der Mann die Tabletten schon genommen. Die Mitarbeiterin und ihre Chefin informierten keinen Arzt. Auch ein ins Vertrauen gezogener Pfleger schwieg. Eine Woche nach der Verwechslung starb der Patient. Ob das falsche Medikament der Grund war, ließ sich nicht mehr klären.

© dpa-infocom, dpa:210519-99-658642/2

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