Prozesse:Freizeitpark-Geschäftsführer erhält Bewährungsstrafe

Akten der Staatsanwaltschaft liegen im Landgericht beim Betrugsprozess gegen den Geschäftsführer des Freizeitparkes Geiselwind auf dem Tisch. (Foto: Heiko Becker/dpa)

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Geiselwind/Würzburg (dpa/lby) - Der Geschäftsführer des Freizeitlands Geiselwind bei Würzburg hat gestanden, den Staat um mehrere Hunderttausend Euro gebracht zu haben. Die Richterinnen und Richter verständigten sich am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren, sollte die weitere Beweisaufnahme die Anklage und das Geständnis untermauern. Das Urteil ist für Montag geplant. Zuvor soll unter anderem als Zeugin eine Mitarbeiterin des Hauptzollamtes gehört werden.

Der 39-jährige Geschäftsführer hat laut Anklage während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragt und erhalten, obwohl die Mitarbeiter größtenteils weiter Vollzeit arbeiteten. Als Grund für das rechtswidrige Verhalten gab er über seinen Verteidiger massive Zukunftsangst aufgrund der Pandemie an. Sein Verhalten bedauere er.

Außerdem wird ihm vorgeworfen, zwischen 2017 und 2019 bei mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein geringeres Gehalt gemeldet zu haben, als tatsächlich gezahlt wurde. Dadurch fielen Behördenangaben zufolge unter anderem geringere Sozialabgaben an. Laut Staatsanwaltschaft entgingen dem Staat über 100.000 Euro.

Die Vorwürfe lauten auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Betrug. Der Geschäftsführer ist nicht vorbestraft.

Das Freizeitland Geiselwind im Landkreis Kitzingen liegt an der Autobahn 3 zwischen Nürnberg und Würzburg. Es existiert seit 1969 und verfügt über etwa 120 Fahrgeschäfte und Attraktionen, darunter mehrere Achterbahnen und Shows. Inhaber des Freizeitparkes ist seit 2017 ein Betrieb mit Sitz im oberfränkischen Coburg, der auch auf dem Coburger Weihnachtsmarkt aktiv ist.

© dpa-infocom, dpa:231025-99-700626/6

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