So einen Beschluss wird der Bürgermeister nach eigener Ankündigung natürlich der Rechtsaufsicht vorlegen. Schließlich hat ihn der Gemeinderat damit selbst unter eine Art Rechtsaufsicht gestellt - oder es wenigstens versucht, vorbehaltlich eben der Prüfung durch die Rechtsaufsicht. Jedenfalls, so lautete sinngemäß der neulich gefasste Beschluss des Pollinger Gemeinderats, soll Bürgermeister Lorenz Kronberger die kleine Gemeinde im Landkreis Mühldorf nicht in weitere Rechtsstreitigkeiten verwickeln, ohne vorher den Gemeinderat zu fragen. Anlass für diesen Beschluss war, dass Kronberger zuletzt auch einige Gemeinderäte in Rechtsstreitigkeiten verwickelt hat.
Immerhin drei Räten ließ Kronberger per Anwalt und zu hohen Gebühren Unterlassungserklärungen zuschicken, wonach sie dies oder jenes bei Strafe nicht mehr behaupten sollen. Etwa, dass es im Rathaus und Kindergarten zu einer Kündigungswelle gekommen sei. Dabei seien doch nur ein paar Leute gegangen - die Zahlen variieren da zwischen sechs und 18.
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Dem Mühldorfer Anzeiger, der regelmäßig über all das berichtet, ließ Kronberger schon eine "Gegendarstellung" zukommen, wonach es in Polling eben keinen "Ärger wegen großer Fluktuation" gebe. Selbst publizierte das Rathaus einen offenen Brief von "Mitarbeitern", wonach eigentlich alles bestens ist und man "nicht in ein politisches Machtgeplänkel hineingezogen werden" wolle. Die Liste der Unterzeichner wird im Rathaus-Tresor verwahrt. Ob, wie lang und aus welcher Entfernung ein Gemeinderat sie zu Gesicht bekommen hat, ist ebenfalls Thema einer Unterlassungserklärung.
Fluktuation hin oder her, Ärger gibt es. Übrigens auch mit der gerade bemühten Rechtsaufsichtsbehörde. Denn Kronberger hat auch das Landratsamt verklagt, weil es bei einer routinemäßigen Rechnungsprüfung zu Erkundigungen über Personalfragen und Kündigungsgründe gekommen sei. Diese Klage wie auch die Anwaltsschreiben verantwortet übrigens nicht die Gemeinde Polling, sondern die gleichnamige, ebenfalls von Kronberger geleitete Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Oberneukirchen. Dieser VG hat der Gemeinderat nicht unmittelbar was zu sagen. Ob sie die Pollinger Räte wegen deren weder abgegebenen noch eingehaltenen Unterlassungserklärungen verklagt, muss der VG-Rat entscheiden. Er hat das Thema vertagt.