Gaffer auf der Autobahn:"Sie wollen tote Menschen sehen? Fotos machen? Kommen Sie!"

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Ein Polizist stellt Schaulustige zur Rede und bietet ihnen nach einem Unfall einen Blick auf die Leiche an. Im Internet wird er gefeiert, Kollegen und sogar der Innenminister loben den Mann.

Von Olaf Przybilla und Lisa Schnell, Nürnberg

Am Tag danach will der Mann aus der Polizeiinspektion Feucht nicht mehr selbst sprechen. In kürzester Zeit ist der Verkehrspolizist Stefan Pfeiffer zum Star sozialer Medien geworden, wie andere vor ihm, die sich mit ungewöhnlichen Mitteln gegen Gaffer eingesetzt haben. 2017 hatte ein Feuerwehrmann auf der A 3 einen Schlauch gegen Gaffer eingesetzt, er spritzte gegen deren Autoscheiben und bekam daraufhin im Privatradio einen eigenen Song gewidmet.

Pfeiffer, der Verkehrspolizist, griff zu ganz anderen Mitteln. Gefeiert wird er aber auch: Nach einem Lkw-Unfall auf der A 6 zwischen Roth und Nürnberg-Süd, bei dem ein Fernfahrer ums Leben kam, stellte er Gaffer barsch zur Rede und ließ sich dabei von einem Nachrichtenportal filmen. Einen Fernfahrer konfrontierte er mit Konsequenzen, sollte der nicht aufhören zu filmen: "Nimmst du endlich dein Handy aus der Hand, sonst komm' ich rüber und hol dich raus. Wer glaubst du denn, wer du bist?"

Anderen Gaffern, die zuvor aus dem Verkehr gezogen wurden, machte der Leiter der Verkehrsinspektion Feucht - offenbar sarkastisch gemeinte - Angebote. Einem Fahrer aus Ungarn sagte Pfeiffer: "Sie können ihn sich ansehen, er kommt aus ihrem Heimatland." Gemeint war wohl der tote Lasterfahrer. Ein anderer Gaffer bekam auf Englisch zu hören: "Da liegt er. Wollen Sie ihn sehen? Nein?" Ein weiterer: "Sie wollen tote Menschen sehen? Fotos machen? Kommen Sie!" Auf abweisende Gesten der Angesprochenen, die zum Teil mit Entschuldigungen verziert wurden, reagierte Pfeiffer jeweils mit einem "Schämen Sie sich". Dann teilte er den Gaffern mit, ihr Verhalten koste sie 128,50 Euro. 100 Euro Strafe für eine Ordnungswidrigkeit, der Rest sind Verwaltungsgebühren.

Ein Kollege aus der Inspektion Feucht sagt, Pfeiffer wolle nun nicht mehr in der Sache sprechen, das Ganze werde "etwas zu hoch gehängt". Tatsächlich häufen sich Forderungen in den Netzwerken, der Polizist müsse mit Verdienstmedaillen geehrt werden. Ob das Verhalten des Beamten spontan war oder ihm schon länger vorschwebte, ist unklar. Man wird aber davon ausgehen können, dass er schon mit dem Gedanken gespielt hatte zuvor. Am Unfallort sagte Pfeiffer in eine Kamera, man stelle fest, dass direkte Konfrontation die Gaffer schockiere und ihnen klar werde, dass dies kein Spiel sei. "Einfach nur 128, 50 Euro zu verlangen" - da sei er sicher, dass der "Lerneffekt relativ gering" sei.

Der Feuerwehrmann auf der A 3, der mit einem Wasserstrahl in Richtung der Gaffer zielte, wurde im Netz gefeiert. Von der Polizei aber war er hart kritisiert worden: Ausschließlich die Polizei sei für die Ahndung von Verkehrsbehinderungen zuständig. Das hat Pfeiffer am Dienstag getan, für die Art der Ausführung bittet die Sprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken um Verständnis. Der Unfall auf der A 6 sei der dritte schwere Vorfall binnen kürzester Zeit gewesen, der Polizist habe sich in einer "emotionalen Ausnahmesituation befunden", sagt Elke Schönwald. Zumal sich auf der Gegenfahrbahn ein allein durch Gaffer verursachter Stau bildete und Fahrer beobachtet wurden, wie sie "beide Hände vom Lenkrad" nahmen, um zu filmen.

"Was wir auf Autobahnen erleben, ist unterirdisch."

Zu keinem Zeitpunkt sei beabsichtigt gewesen, die zur Rede gestellten Fahrer tatsächlich mit einem toten Menschen zu konfrontieren. Der Beamte habe sich für "harsche Ansprache" entschieden. Diese werde nicht zum polizeilichen Standardumgang in solchen Fällen, auch werde das Video nicht Polizeischülern zur Nachahmung vorgeführt. Noch weniger aber erwäge man dienstrechtliche Konsequenzen. Der Beamte verdiene im Gegenteil jedes Verständnis: "Immer wieder dasselbe Verhalten, obwohl wir predigen und Flyer verteilen" - da platze einem schon mal der Kragen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellt sich ebenfalls hinter den Beamten. Das Verhalten vieler Gaffer sei "unverschämt und unverantwortlich". Er freue sich, "dass der Polizeikollege das einigen Gaffern auch mal emotional nahegebracht" habe. Auch Rainer Nachtigall, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, stützt Pfeiffer. Im Polizeijargon müsse man von einer "zielgruppenorientierten Ansprache" reden. Da könne es auf einer umtosten Autobahn auch mal notwendig sein, mit ungewöhnlichen Mitteln "jemandem klar zu machen, dass sein Verhalten unterirdisch ist". Die Kollegen hätten das Verhalten von Gaffern "satt".

Leonhard Stärk, Geschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes, war zunächst überrascht, dann beeindruckt, als er das Video sah. "Es hat etwas Aufrüttelndes, Deutliches", sagt er und es klingt so, als hätten er und viele Rettungskräfte lange auf so eine Aktion gewartet. "Langsam wird es Zeit, dass man die Leute aufrüttelt. Was wir auf Autobahnen erleben, ist unterirdisch." Die Behinderungen von Einsatzkräften würden mehr, nicht weniger. Auch Verschärfungen im Strafrecht hätten daran nichts geändert: "Es tut sich nichts. Es wird nur schlimmer." Jeder Einzelne müsse sich hinterfragen. "Die Gesellschaft honoriert solche Fotos ja." Man müsse sich nur mal ansehen, wie sie im Netz geteilt würden.

Fotos von Verletzten zu machen, ist seit 2015 eine Straftat. Sensationslustige müssen mit Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Bilder von toten Menschen zu machen, ist bis jetzt noch nicht verboten. Dazu erarbeitet das Justizministerium gerade ein Gesetz. Seit 2017 ist es zudem eine Straftat, Einsatzkräfte vorsätzlich zu behindern. All das ist Aufgabe des Bundes. Bayern reagierte 2017 mit einem Pilotprojekt, bei dem schwere Unfälle durch Sichtschutzwände von Gaffern abgeschirmt werden. Bei den etwa zehn Unfallstellen, wo sie zum Einsatz kamen, habe sich der Verkehr auf der Gegenseite zusehends verflüssigt, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Der Pilotversuch werde deshalb verlängert und ausgeweitet.

© SZ vom 23.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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