Die Personalpolitik von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist nun ein Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die Freien Wähler reichten am Freitag Klage gegen die gestiegene Zahl von sogenannten Beauftragten der Staatsregierung ein.
Damit habe Söder gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen, sagte der Abgeordnete Michael Piazolo. "Gemäß der Landesverfassung ist die Zahl der Staatsminister und Staatssekretäre auf 17 begrenzt. Ihre Ernennung und Entlassung bedarf der Zustimmung des Landtags."
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Der CSU-Politiker will Antisemitismus auf viele Arten bekämpfen - auch mit einer Meldestelle für Vorfälle.
Die Gefahr sei, dass ein Beauftragter im Zweifel sein Mandat nicht mehr so frei und unabhängig ausüben könne, wie es die Verfassung fordert. Söder hatte bei der Ernennung seines Kabinetts zahlreiche Beauftragte berufen, etwa für Bürokratieabbau, Patienten und Pflege, Integration, staatliche Beteiligungen, Aussiedler und Vertriebene sowie für das Ehrenamt.
Später kam mit Ludwig Spaenle noch ein bayerischer Antisemitismusbeauftragter hinzu. Piazolo sagte: "Indem Söder durch die Hintertür acht Staatssekretäre "light" installiert hat, sehen wir die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten in Gefahr."
Die Beauftragten erhielten neben ihrer Abgeordnetendiät eine Entschädigung von 3000 Euro. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) warf den FW "reines und durchsichtiges Wahlkampfgetöse" vor. "Wer selbst keine Ideen fürs Land hat, der klagt dann halt mal gegen alles", sagte er und verteidigte die Beauftragten: Diese berieten die Staatsregierung "mit externem Sachverstand in speziellen Themenbereichen. Sie sind Bindeglied zwischen den bayerischen Bürgern und der Staatsregierung." Ziel sei eine ungefilterte Weitergabe von Anliegen und Informationen. "Durch ihre Erfahrung und direkte Nähe können Sorgen und Probleme schneller, einfacher und direkter gelöst werden."