Polizeiaufgabengesetz:Warum Bayerns Verfassungshüter nichts gegen die Präventivhaft haben

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2018 demonstrierten Tausende Menschen in Bayern gegen die Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes. Es wurde seitdem mehrmals angepasst, Kritiker halten es noch immer für problematisch. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Mit der umstrittenen Maßnahme verfolge der Gesetzgeber "ein legitimes Ziel", urteilt der Verfassungsgerichtshof. Was heißt das für all die anderen Klagen gegen das Polizeiaufgabengesetz?

Von Ronen Steinke

Seit sechs Jahren hat die bayerische Polizei sehr weitgehende Möglichkeiten, Menschen vorbeugend in Haft zu nehmen, seit Juli 2021 ist die Dauer immerhin gedeckelt auf maximal zwei Monate. Dieses Mittel des sogenannten Präventivgewahrsams ist auch deshalb so umstritten, weil es zuletzt auf Klimaaktivisten angewandt wurde - wochenlang eingesperrt, weil man von ihnen eine Störung des Straßenverkehrs befürchtete. Der bayerische Verfassungsgerichtshof aber, so ist nun klargeworden, hat dagegen nichts einzuwenden.

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:"Das ist extrem"

Aktivisten, die ankündigen, sich auf Straßen festzukleben, sitzen in Bayern in Präventivhaft. Möglich macht das das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Ein Erlanger Rechtsprofessor sieht darin eine Verletzung von Grundrechten. Und klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

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