Die Hochschulen in Bayern können mit dem Gesetz zur Kompensation der Studiengebühren zufrieden sein. "Die Studienbeiträge werden eins zu eins vom Staat übernommen", betonte Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) am Donnerstag in München.
Insgesamt 219 Millionen Euro sind im Doppelhaushalt 2013/14 des Freistaats dafür vorgesehen, und zwar, wie Heubisch betonte, ohne Sperrvermerk, das Geld ist also sicher eingeplant. Die Hochschulen werden schon zum kommenden Wintersemester genauso viel erhalten, wie sie bisher durch Studiengebühren eingenommen hatten.
Bemessungsgrundlage war das Jahr 2012. Wer allerdings bisher nicht die vollen 500 Euro von seinen Studenten verlangte, bekommt auch künftig entsprechend weniger Geld. Die beiden Vorsitzenden der Hochschulverbünde, Godehard Ruppert für die Universitäten und Michael Braun für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, zeigten sich erleichtert, dass nach dem Ende des Koalitionsstreits jetzt sehr schnell ein Gesetzentwurf ausgearbeitet wurde, der die zentralen Forderungen der Hochschulen aufgenommen hat - "wir gratulieren zu der weisen Entscheidung", sagte Braun.
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Das Geld soll wie bisher nur für die Lehre verwendet werden
Demnach werden die staatlichen Zuschüsse dynamisiert, also an wachsende Studentenzahlen angepasst, und sie werden im Bayerischen Hochschulgesetz verankert, sodass man davon ausgehen kann, dass sie langfristig zur Verfügung stehen. Zudem sind sie kapazitätsneutral, also nicht an die Verpflichtung geknüpft, mehr Studenten aufnehmen zu müssen. Letzteres war den Hochschulpräsidenten besonders wichtig, die zudem ihrer Hoffnung Ausdruck gaben, dass die Zuschüsse "nicht zu Lasten anderer Posten, etwa der dringenden Bausanierung" gehen.
Das Geld soll wie bisher nur für die Lehre verwendet werden. Ruppert und Braun betonten, damit sei es nun möglich, längerfristige Lehrverträge abzuschließen. "Es ist schön, dass wir nun vielversprechende Kollegen, die wir aufwendig rekrutiert haben, auch halten können", so Braun. Mit den unsicheren Studiengebühren war dies nicht möglich, oft wurden nur maximal Zwei-Jahres-Verträge abgeschlossen.
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Bei der Verwendung des Geldes dürfen die Studenten wie bisher paritätisch mitbestimmen. "Ich persönlich bleibe, auch unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit, ein Verfechter der Studienbeiträge", sagte Heubisch, er sei aber froh, dass die Qualität der Studienbedingungen nun aufrecht erhalten werde.
Dass jetzt insgesamt ein Finanzierungspaket mit 421 Millionen Euro geschnürt wurde, das neben der Schuldentilgung auch "eine Qualitätsoffensive" für die frühkindliche Bildung beinhalte, wertete Heubisch als großen Erfolg. Auch Godehard Ruppert betonte, diese Verbindung sei "politisch sehr überzeugend". Denn Bildungskarrieren würden in der frühen Kindheit festgelegt.