München:AfD klagt gegen neue Regeln für Verwaltungsgerichtshof

Die bayerische Landtags-AfD klagt gegen neue Regeln für den Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Freistaat. Die Anfang Mai in Kraft getretene Gesetzesänderung sieht...

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München/Ansbach (dpa/lby) - Die bayerische Landtags-AfD klagt gegen neue Regeln für den Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Freistaat. Die Anfang Mai in Kraft getretene Gesetzesänderung sieht vor, dass es an der VGH-Außenstelle in Ansbach „mindestens sechs“ Senate des Gerichts geben soll - was die AfD für einen Verstoß gegen Bundesrecht hält. Dort werde „eindeutig“ verlangt, dass die Zahl der Senate, die an eine Außenstelle verlegt werden, „klar bestimmt werden muss“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Landtags-AfD, Christoph Maier.

Das entsprechende Bundesgesetz, die Verwaltungsgerichtsordnung, sieht vor, dass die Länder durch Gesetzesänderungen die Errichtung „einzelner Senate“ an anderen Orten ermöglichen können. Die Staatsregierung habe sich nun aber ermächtigt, Senate „nach Belieben“ nach Ansbach zu verlegen, sagte Maier. Der VGH-Hauptsitz ist München.

„Grundsätzlich ist nichts gegen eine Aufstockung der Senate am Verwaltungsgerichtshof einzuwenden“, sagte der AfD-Abgeordnete. „Jedoch muss sich dabei an geltendes Recht gehalten werden, wozu die Staatsregierung offenbar nicht in der Lage ist.“

Ein Sprecher des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bestätigte am Freitag, dass eine entsprechende Klage der AfD-Landtagsfraktion bei dem Gericht eingegangen sei. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden könne, sei bislang „nicht absehbar“.

© dpa-infocom, dpa:220729-99-203259/3

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