Memmingen:14 Jahre Haft für Vergewaltiger von Spaziergängerinnen

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  • Ein 26-Jähriger wurde vom Landgericht Memmingen wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und sexueller Nötigung an drei Frauen verurteilt.
  • Der Mann hatte im Dezember 2018 in Egg an der Günz im Landkreis Unterallgäu eine Spaziergängerin vergewaltigt.
  • Zwei Tage später missbrauchte er eine Frau in Babenhausen im Landkreis Unterallgäu in ihrem Auto und überfiel kurz darauf eine weitere Frau.

Wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und sexueller Nötigung an drei Frauen hat das Landgericht Memmingen einen 26-Jährigen zu 14 Jahren Haft verurteilt. "Weder gutes Zureden, noch körperliche Reaktionen von Angst und Panik, noch massive Gegenwehr gaben dem Angeklagten den Anstand, loszulassen", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung am Dienstagabend.

Der Mann hatte im Dezember 2018 in Egg an der Günz im Landkreis Unterallgäu eine Spaziergängerin, die mit ihrem Hund unterwegs war, vergewaltigt. Zwei Tage später missbrauchte er eine Frau in Babenhausen im Landkreis Unterallgäu in ihrem Auto.

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Eine knappe Stunde nach der Tat lauerte er einer dritten Frau auf. Diese war gerade dabei, Tannenzweige für einen Adventskranz zu sammeln, als sie überfallen wurde. Sie wehrte sich mit einer Schere. Ein Spaziergänger bekam das Gerangel mit. Der Täter flüchtete.

Wegen Blutspuren auf dem Hemd und "auffälligen Verletzungen" im Gesicht konnte die Polizei den Täter noch am selben Abend festnehmen. Zudem hatte er seinen Rucksack im Auto von einer der Frauen liegen lassen.

Es sei eine "außergewöhnliche Tatserie" gewesen, sagte der Richter am Dienstag nach dem Urteils-Spruch. Der Eritreer ist in armen Verhältnissen aufgewachsen, war laut eigenen Angaben Wasserverkäufer und besuchte nie eine Schule. In Deutschland erhoffte er sich ein besseres Leben, erzählt er.

Der Gutachter sprach von einem überdurchschnittlich hohen Risiko, dass der Angeklagte wieder straffällig werden könnte. Er habe kein stabiles Arbeitsverhältnis, keine stabilen Lebens- und Wohnverhältnisse, keine Partnerschaft - und zeige keine Einsicht. Im Prozess bestritt der Angeklagte die Taten bis zuletzt.

Das Gericht verurteilte ihn wegen der Vergewaltigung und vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie der sexuellen Nötigung und tätlichen Körperverletzung in einem Fall zu 14 Jahren Haft. Zudem muss er 15 000 Euro Schmerzensgeld an die Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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