Fischen im Memminger Stadtbach:Dürfen Frauen von bestimmten Vereinen ausgeschlossen werden?

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Christiane Renz will auch am Fischertag aktiv im Wasser teilnehmen und hat deshalb geklagt. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Darüber entscheiden die Richter am Landgericht Memmingen Ende Juli. Es geht um die Frage, welches im Grundgesetz verankerte Recht schwerer wiegt: Gleichberechtigung oder Vereinsautonomie?

Von Florian Fuchs, Memmingen

Die Beratungspause dauert nur knapp 20 Minuten, allzu viel Gesprächsbedarf ist offenbar nicht vorhanden. Danach ist klar: Eine gütliche Einigung in der Frage, ob Frauen künftig in den Memminger Stadtbach springen und beim Ausfischen mitmachen dürfen, wird es nicht geben. Die Berufungsverhandlung dieses Gerichtsstreits, der deutschlandweit Aufsehen erregt, wird mit einem Urteil Ende Juli zu Ende gehen. Die Richter am Landgericht Memmingen werden dann entscheiden müssen, welche im Grundgesetz verankerten Rechte schwerer wiegen: Gleichberechtigung oder Vereinsautonomie?

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