Landgericht Memmingen:Geständnisse in Prozess zu Allgäuer Tierschutzskandal

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Die Angeklagten (2.v.l und r) stehen im Landgericht mit ihren Verteidigern. (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Der Allgäuer Tierschutzskandal schlug 2019 hohe Wellen. Nun begann ein weiterer Prozess. Die Angestellten eines Milchviehbetriebs sind geständig. Doch statt sechs gibt es nur zwei Beschuldigte auf der Anklagebank.

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Memmingen (dpa/lby) - Ein weiterer Prozess zum Allgäuer Tierschutzskandal hat am Freitag am Landgericht Memmingen mit dem Geständnis zweier Angeklagter begonnen. Ein 34-Jähriger und eine 32-Jährige räumten nach dem Verlesen der Anklageschrift die Tatvorwürfe ein. Sie hatten 2019 bei einem Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach gearbeitet, in dem es zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gekommen sein soll. Vor dem Gericht hatten rund 30 Tierschützer demonstriert.

Seinen Anfang nahm der Tierschutzskandal vor vier Jahren ebenfalls in Bad Grönenbach. Eine Tierschutzorganisation hatte damals ein Video veröffentlicht, das Tierquälerei auf Bauernhöfen zeigen soll. Verfahren gegen mehrere Bauern waren die Folge. In den meisten Fällen geht es um die fehlende medizinische Versorgung und die daraus resultierenden Schmerzen und Leiden der Tiere.

Angeklagte sollen Tiere misshandelt haben

So auch in diesem Prozess: Die Beschuldigten sollen nicht für die nötige Behandlung durch einen Tierarzt gesorgt beziehungsweise nicht die Tötung der Rinder veranlasst haben, falls eine Behandlung aussichtslos gewesen wäre. Weiter sollen die Tiere im Fall des Angeklagten unter anderem durch Tritte, Schläge und den Transport mit einem Radlader misshandelt worden sein. Die Angeklagte soll die Kühe außerdem während des Kalbens misshandelt haben. Insgesamt geht es in der Anklage um 58 Fälle.

Die beiden Angeklagten legten über ein Schreiben, dass ihre Anwälte vortrugen, ein Geständnis ab. Auf Anweisung ihres Vorgesetzten hätten sie es vermieden, einen Tierarzt zu rufen. Sie hätten aber wenig selbst entscheiden dürfen. Von einem „selbstherrlichen und gewissenlosen Führungsstil“ sprach die Angeklagte.

Weiterer Prozess in Aussicht

Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten trennte das Gericht ab. Die Ankündigung zahlreicher weiterer Anträge des Verteidigers waren nach Angaben eines Gerichtssprechers der Grund. Die Verfahren von drei weiteren Angeklagten, zwei Landwirten und einem weiteren Angestellten, wurden schon in den Tagen vor dem Prozess abgeteilt. Grund dafür waren Befangenheitsanträge der Verteidiger gegen mehrere Richter, über die kurzfristig nicht entschieden werden konnte.

Die insgesamt vier weiteren Angeklagten werden sich voraussichtlich in einem weiteren Prozess gemeinsam verantworten müssen. Bei dem aktuellen Verfahren sind noch eine Reihe weiterer Verhandlungstage geplant.

Ein anderer Prozess in dem Tierschutzkomplex musste im Sommer abgebrochen werden, weil es Terminprobleme gab. Im November 2022 wurde allerdings bereits ein Bauer zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, sein Vater erhielt eine Bewährungsstrafe. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:231005-99-454748/4

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