Deggendorf:Junge Frau getötet: Staatsanwalt plädiert auf Mord

Ein Schild mit der Aufschrift "Amts- und Landgerich Deggendorf" steht vor dem Gerichtsgebäude. (Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild)

Im Wiederaufnahmeverfahren um die Tötung einer 20 Jahre alten Frau aus dem niederbayerischen Freyung im Oktober 2016 hat der Staatsanwalt vor dem Landgericht...

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Deggendorf (dpa/lby) - Im Wiederaufnahmeverfahren um die Tötung einer 20 Jahre alten Frau aus dem niederbayerischen Freyung im Oktober 2016 hat der Staatsanwalt vor dem Landgericht Deggendorf auf eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes plädiert. Er forderte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Seiner Überzeugung nach erstach der heute 28-Jährige seine Ex-Freundin in deren Wohnung - und zwar als sie schlief. Das bedeute das Mordmerkmal der Heimtücke, sagte Ankläger Stefan Brunner am Montag. Zudem ging er von niederen Beweggründen aus.

Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Schlafenden ausgenutzt, habe die Trennung nicht akzeptieren und seinen Machtwillen und Besitzanspruch durchsetzen wollen sowie mit postmortalem Geschlechtsverkehr sicherstellen wollen, „der Letzte“ gewesen zu sein. Zudem habe er vor der Tat Wodka konsumiert, um später mit Schuldunfähigkeit argumentieren zu können und schon wenige Stunden nach der Tat mit den Vorbereitungen zu seiner Flucht begonnen. Der Angeklagte habe sich dem Opfer gegenüber besonders gleichgültig verhalten.

In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Passau war der Angeklagte 2017 rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Im Mai 2022 begann das nun laufende Wiederaufnahmeverfahren. Dieses war möglich geworden, weil im ersten Prozess zwei Zeugen Falschaussagen zugunsten des Angeklagten abgelegt hatten. Dafür wurden sie 2019 rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt.

© dpa-infocom, dpa:220919-99-817925/2

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