Umstrittene Vorschrift:Religionskritiker wollen Söders Kreuzerlass in Karlsruhe kippen

Markus Söder brachte 2018 ein Kreuz im Eingangsbereich seiner Staatskanzlei an, um den Kreuzerlass zu illustrieren. Seitdem gibt es immer wieder Kritik an der Vorschrift. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit gegen die Kreuze in Behörden sind bislang gescheitert. Nun ruft die Gruppe das Bundesverfassungsgericht an.

Die Kritiker des umstrittenen Kreuzerlasses in Bayern wollen nach der juristischen Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht nach Karlsruhe ziehen. Wie der Bund für Geistesfreiheit (BfG) München am Sonntag ankündigte, will die Gruppe vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die 2018 von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erlassene Vorschrift einlegen. Diese sieht vor, dass in Eingangsbereichen staatlicher Behörden ein gut sichtbares Kreuz anzubringen sei.

Der Bund für Geistesfreiheit, eine religionskritische Körperschaft des öffentlichen Rechts, hält den Kreuzerlass für einen Verstoß gegen die Grundsätze der staatlichen Neutralität, Gleichbehandlung und Religionsfreiheit. Klagen des BfG waren bereits vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgewiesen worden. "Für den BfG München ist klar, dass er Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen wird", teilte die Vorsitzende Assunta Tammelleo mit. Sie spricht sich für den Vorschlag aus, statt der Kreuze den Text von Artikel 1 des Grundgesetzes in den Behörden anzubringen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

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