Kirche - Kitzingen:Kirchenasyl-Prozess: Rechtsmittel gegen Freispruch eingelegt

Bayern
Der Angeklagte Mönch sitzt im Gerichtssaal. Foto: Nicolas Armer/dpa/Aktuell (Foto: dpa)

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Kitzingen (dpa/lby) - Nach dem Freispruch eines Mönchs der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Ob Berufung oder Revision eingelegt wird, werde nach der schriftlichen Begründung des Urteils entscheiden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.

Das Amtsgericht Kitzingen konnte den Eingang der Rechtsmittel am Donnerstagvormittag noch nicht bestätigen. Dem Bayerischen Rundfunk zufolge hätte die Richterin aber schon bei der Urteilsverkündung das Einlegen eines Rechtsmittels erwartet und mit den Worten begrüßt: "Wir brauchen eine Grundsatz-Entscheidung bei diesem Thema."

Im August 2020 hatte der 49-jährige Mönch einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling in der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main (Landkreis Kitzingen) aufgenommen. Dort koordinierte er die Flüchtlingsarbeit. Der junge Mann war zuvor über Rumänien in die Europäische Union eingereist, wohin er - gemäß den Dublin-Regelungen innerhalb der EU - wieder abgeschoben werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft hatte beim Prozess vergangenen Montag "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" vorgeworfen und forderte eine Geldstrafe von 2400 Euro (Az: 1 Cs 882 Js 16548/20).

© dpa-infocom, dpa:210429-99-404737/2

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