München:Bayerns Kabinett stimmt verschärftem Lockdown zu

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Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, spricht bei einer Pressekonferenz. (Foto: Michael Kappeler/dpa-pool/dpa)

Erwartungsgemäß hat das bayerische Kabinett den seit Mitte Dezember bestehenden Corona-Lockdown in Bayern bis Ende Januar verlängert und verschärft. Der...

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München (dpa/lby) - Erwartungsgemäß hat das bayerische Kabinett den seit Mitte Dezember bestehenden Corona-Lockdown in Bayern bis Ende Januar verlängert und verschärft. Der Ministerrat stimmte am Mittwoch in einer Sondersitzung per Videoschalte dem Beschluss von Bund und Ländern vom Vortag zu. „Der Lockdown wird verlängert und an einigen Stellen vertieft“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München.

Damit bleiben in Bayern ab kommendem Montag, 11. Januar, nicht nur weiterhin weite Teile des Handels, der Hotellerie und der Gastronomie geschlossen, sondern trotz Ende der Weihnachtsferien auch Schulen und Kindergärten. Für Kindertagesstätten, Schüler der Stufen 1 bis 6, Förderschüler und Kinder mit Behinderungen soll eine Notbetreuung eingerichtet werden. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, Kinder privat zu betreuen - allerdings nur in einer festen anderen Kontaktfamilie, wie Söder sagte.

In allen Schulen und Jahrgangsstufen soll es Angebote für Distanzunterricht geben. Abhängig vom Infektionsgeschehen wird ab Februar eine Rückkehr zum Präsenzunterricht - nach Jahrgangsstufen gestaffelt - angestrebt.

Zudem gilt ab Montag auch für die Menschen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Das heißt, sie dürfen sich aus privaten Gründen nur noch maximal 15 Kilometer rund um ihren Wohnort aufhalten - Einkäufe sind davon aber ausgenommen. Dadurch sollen primär touristische Ausflüge verhindert werden.

Um die Zahl der Kontakte und damit die Gefahr möglicher Ansteckungen mit dem Coronavirus zu reduzieren, sind ab Montag nur noch Treffen mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes gestattet. Bisher galt dies für bis zu fünf Personen eines anderen Hausstandes.

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