Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass das Grundwasser besonders geschützt werden muss. Denn es ist das Lebensmittel Nummer eins. Gleichwohl muss man dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) dankbar sein, dass er diese Selbstverständlichkeit in seinen Urteilen zu den roten Gebieten noch einmal unmissverständlich ausgesprochen hat. Denn damit sollte seit Donnerstag nun auch in Bayern endgültig geklärt sein: Die Landwirte müssen Einschränkungen beim Ausbringen von Gülle und Kunstdünger hinnehmen, wenn in ihrer Region zu viel Nitrat im Grundwasser ist, weil sie ihre Äcker und Weiden in der Vergangenheit viel zu viel gedüngt haben. Denn auch für die Bauern gilt: Das Gemeinwohl hat Vorrang vor den Eigentumsrechten und der Berufsfreiheit - insbesondere wenn letztere das Gemeinwohl gefährdet.
Rote Gebiete:Jetzt sind die Bauern dran
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Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen aktuellen Urteilen klargemacht, dass der Grundwasserschutz Vorrang hat vor Eigentumsrechten und der Berufsfreiheit. Die Landwirte sollten nun endlich einlenken.
Kommentar von Christian Sebald
Grundwasserschutz:Bayerns Bauern wollen strenge Düngevorgaben in Schutzgebieten kippen
Vize-Ministerpräsident Aiwanger mutmaßt, "ein paar dasuffene Ratzn" könnten der Grund für hohe Nitratwerte im Boden sein. Nun verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen von mehr als tausend Landwirten.
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