Bundesverwaltungsgericht:Urteil gegen Einziehen von Neonazi-Vermögen

Nach einer Niederlage des Freistaats vor Gericht verlangt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann das Schließen einer Gesetzeslücke

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat den Bund aufgefordert, eine aus seiner Sicht bestehende Gesetzeslücke im Vereinsrecht zu schließen. Hintergrund ist die Niederlage des Freistaats vor dem Bundesverwaltungsgericht bei der Einziehung von Vermögen im Zuge des Verbots der Neonazi-Vereinigung "Freies Netz Süd" im Juli 2014. Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass Dritte bei der Überlassung von Eigentum an einen verbotenen Verein vorsätzlich hätten handeln müssen - also etwa die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Vereins hätten kennen müssen.

Herrmann sagte, das Urteil habe "leider eine Hintertür im Vereinsgesetz geöffnet, mit der Extremisten und ihre Unterstützer sich der Einziehung ihres Vermögens im Rahmen eines Vereinsverbots entziehen können". Das Bundesverwaltungsgericht habe die Rechtsauslegung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bekräftigt, nach der ein Dritter nicht nur von den verfassungsfeindlichen Bestrebungen, sondern von der Vereinsstruktur Kenntnisse haben muss. Der Bund müsse das Vereinsrecht schnell ändern, sagte Herrmann: "Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten und deren Strohmänner den Behörden und Gerichten auf der Nase herumtanzen." Am 23. Juli 2014 wurde das Freie Netzwerk Süd (FNS) vom bayerischen Innenministerium verboten. Zugleich wurde das Grundstück "Oberprex 47", das die FNS-Aktivisten zum "Nationalen Zentrum Hochfranken" erklärt hatten und für Szene-Veranstaltungen nutzten, beschlagnahmt und eingezogen. Das Anwesen war im Besitz der Mutter eines FNS-Aktivisten. Diese hatte gegen die Einziehung ihres Vermögens geklagt.

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