Flüchtlingsdebatte:Es gibt kaum Kinderehen in Bayern

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  • Seit der Gesetzesnovelle vor einem Jahr wurden 142 Verdachtsfälle einer Kinderehe in Bayern gemeldet.
  • Gerichtlich aufgehoben wurde im Freistaat allerdings noch keine solche Ehe.
  • Nun will die Staatsregierung gegen die Vielehe bei Geflüchteten vorgehen.

Von Johann Osel, München

Die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle in Bayern, seit vor einem Jahr das Gesetz gegen Kinderehen in Kraft getreten ist, bleibt überschaubar - dennoch wertet die Staatsregierung die Neuerung als Erfolg. Ende Juli 2017 war das Mindestalter für Ehen ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt worden: Im Ausland geschlossene Trauungen von Menschen unter 16 gelten seither als nichtig - automatisch, ohne juristisches Verfahren. Wenn ein Partner bei der Vermählung zwischen 16 und 18 Jahre war, sollen die Ehen gerichtlich aufgehoben werden können.

Das Gesetz wurde damals auf Betreiben Bayerns im Bund auf die Agenda gesetzt, zuvor hatte das Thema im Zuge der Flüchtlingskrise zu scharfen Debatten geführt. Die bayernweite Aufsicht darüber obliegt der Regierung von Mittelfranken. Bis Mitte Juli wurden der Behörde 142 Verdachtsfälle gemeldet. Das teilten Innen- und Justizministerium auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung mit.

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Gerichtlich aufgehoben wurde im Freistaat allerdings noch keine solche Ehe. "In einem Großteil der Fälle" haben vormals minderjährige Partner nach Erreichen der Volljährigkeit ihre Ehe bestätigt - aus Kinderehen wurden auf natürliche Weise Erwachsenen-Ehen. So entfalle die Grundlage für Aufhebungsverfahren, heißt es. "In einer Reihe von Fällen" seien weitere Ermittlungen anzustellen, meist fehlten Unterlagen. In mindestens acht Fällen wurden Aufhebungsanträge an Familiengerichten gestellt, Entscheidungen stehen aus.

Der Regierung geht es jedoch ums Grundsätzliche. Das Signal an die Bürger lautet quasi: Der Rechtsstaat macht keine Kompromisse, auch nicht für Migranten. "14- und 15-jährige Mädchen gehören in die Schule, nicht vor den Traualtar", sagt Justizminister Winfried Bausback (CSU), sonst kaum für politische Zuspitzungen bekannt. "Das war mein Ziel, das ich von Anfang an mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verfolgt habe. Und das haben wir klar erreicht." Vor allem: Ehen von unter 16-Jährigen seien nichtig, das Jugendamt könne die Mädchen sofort in Obhut nehmen und zur Schule schicken - "ohne Diskussionen vor Gericht". Es gehe ihm, sagt Bausback, "nicht um Zahlen, es geht mir um das Wohl jedes einzelnen Kindes".

In der Regel seien nicht die Mitarbeiter der Regierung von Mittelfranken, sondern andere Behörden als erste mit Kinderehen konfrontiert, erklärt ein Sprecher des Innenministeriums - meist die Jugend-, oft auch Standesämter. Verdachtsfälle seien von Amts wegen nach Ansbach zu melden, damit man dort einen Aufhebungsantrag beim Familiengericht stellen könne - sofern die Ehe "aufhebbar" ist. Eine Aufhebung würde dazu führen, dass die Ehe aus deutscher Sicht nicht mehr besteht, nach ausländischem Recht aber in der Regel weiter gilt. Mädchen, deren Ehe nichtig wird, sind unbegleitete Minderjährige.

Es gibt wenige Zahlen

Mit Bußgeldern will die Staatsregierung zudem sicherstellen, dass auf deutschem Boden keine nicht-staatlichen Vermählungen von Minderjährigen stattfinden, zum Beispiel in Flüchtlingsheimen oder bei religiösen Zeremonien - sogenannte Voraustrauungen, die das Gesetz ebenfalls für Unter-18-Jährige untersagt. Bayernweite Zahlen über Verstöße liegen nicht vor.

Wie viele "Frühverheiratete" im Zuge der Migrationsströme 2015 und 2016 kamen, ist im Grunde nicht bekannt. Neben archaischen Gesellschaftsvorstellungen in Teilen der Herkunftsländer (laut Frauenrechtsorganisation "Terre Des Femmes" werden weltweit täglich 41 000 Mädchen unter 18 verheiratet) sehen Experten auch die Flucht an sich als Ursache für Kinderehen.

Weil Familien fürchteten, dass ihre jungen Töchter auf der Flucht schutzlos sind, werde ihnen vor dem Aufbrechen noch ein Gatte an die Seite gestellt. Eine Abfrage bei den Bezirksregierungen und Landratsämtern, als Antwort auf eine Landtagsanfrage der Freien Wähler, hatte im Sommer 2016 ergeben: 170 Asylbewerber unter 18 Jahren in Bayern waren verheiratet, 25 davon unter 16 Jahren, elf unter 14 Jahren. Aktuellere Zahlen hat das Ministerium nicht erhoben.

Generell gibt es statistische Probleme, im Bund wie in Bayern, da ein Merkmal "Kinderehe" nirgends erfasst ist. Die Zahl von 2016 in Bayern dürfte aber mittlerweile alleine durch das Erwachsen-Werden deutlich gesunken sein, neue Verdachtsfälle kommen wegen sinkender Zuwanderung seltener hinzu. Eine ähnliche Prognose kam auch von der Bundesregierung.

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Uneinigkeit herrscht über die Frage, ob die Ehen in Ausnahmefällen anerkannt werden sollen. Betroffen sind vor allem geflüchtete junge Mädchen und Frauen.

Die Organisation "Terre Des Femmes", die sich für die Novelle stark gemacht hatte, mahnt derweil: Das Gesetz werde nicht einheitlich umgesetzt in Deutschland, "teilweise nur schleppend". Ihnen seien bundesweit gut 250 Verdachtsmeldungen an die Behörden seit vergangenem Sommer bekannt. Das heißt, dass Bayern trotz der niedrig erscheinenden Zahl von 142 Fällen wohl am strengsten verfährt. In Berlin war es laut "Terre Des Femmes" eine einstellige Zahl.

Kinderehen waren auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise zu einem Kampfbegriff der politischen Rechten avanciert. Die "Identitäre Bewegung", die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hatte etwa ein Banner im Repertoire: "Kinderehe ist Kindesmißbrauch". In Mühldorf am Inn platzierte man es gar vor einer Kita. Auch die AfD hantiert oft mit dem Begriff Kinderehe, interpretiert diese als vermeintliches Massenphänomen und Zeichen einer "Islamisierung".

Dass es inzwischen eine gesetzliche Regelung gibt, spielt für den Wahlkampf der AfD aber keine Rolle. Erst kürzlich nannte Bayerns Vize-Landeschefin Katrin Ebner-Steiner Kinderehen unter anderem als "Beleg für eine Entwicklung, die wir in Deutschland und Bayern nicht haben wollen und die energisch bekämpft werden muss". Dass Kinderehen bekämpft werden, dass das Thema politisch abgeräumt ist, tat da nichts zur Sache.

Bayern will auch gegen Polygamie vorgehen

Die AfD sei in ihren Strategien ohnehin "wirklichkeitsresistent", meint Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Aber auch die CSU rügt er: Es spreche nichts dagegen, sich Fälle von Kinderehen anzuschauen und sie im Zweifel aufzuheben. Die "politische Rhetorik" habe aber eine kinder- und jugendrechtliche Thematik zu einer Wertefrage - Deutschland hier, Islam dort - "hochgepusht". Letztlich, so Dünnwald, komme es drauf an, dass es den Leuten in ihrem Umfeld gut gehe.

Bayern geht nun einen Schritt weiter, im Juni hat der Freistaat im Bundesrat eine Initiative gegen im Ausland geschlossene Vielehen gestartet. Polygamie sei "wegen der drängenderen Kinderehenfrage hintangestellt worden", sagte Bausback in der Länderkammer. Der Regierung von Mittelfranken würden jährlich bis zu 15 Doppelehen bekannt - bundesweit bedeute das wohl 100 Fälle im Jahr. Er erwähnte Berichte über einen irakischen Flüchtling mit zwei Frauen und 13 Kindern in Neumarkt in der Oberpfalz. "Ich kann akzeptieren, dass in Syrien, in Pakistan oder in Afghanistan andere Regeln gelten als bei uns. Wer aber hier dauerhaft leben möchte, der muss sich an unsere Sitten halten."

© SZ vom 30.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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