Minderjährige:Koalition einigt sich auf Verbot der Kinderehe

Kinderehen Asylbewerber

Zwei minderjährige Bräute bei einer Masseneheschließung in Afghanistan (Archivbild).

(Foto: dpa)
  • Die Fraktionschefs der Koalitionsparteien haben sich auf ein Verbot der Ehe unter Minderjährigen geeinigt.
  • Differenzen soll es jedoch über die Frage geben, ob der Gesetzentwurf von Justizminister Maas kategorisch gelten soll.
  • Betroffen wären von der Neuregelung wohl vor allem geflüchtete junge Mädchen und Frauen.

Die Parteien der großen Koalition haben sich offenbar auf ein gesetzliches Verbot der Ehe unter Minderjährigen, sogenannter "Kinderehen" geeinigt. Fraktionschef Volker Kauder (CDU) verständigte sich mit Thomas Oppermann (SPD) und der Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, darauf, den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas zügig umzusetzen.

Der Entwurf sieht vor, dass alle Ehen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, künftig nichtig sind. Dies soll auch für bereits im Ausland geschlossene Ehen gelten und betrifft damit vor allem Flüchtlinge und Migranten. Auch mit Zustimmung der Eltern geschlossene Hochzeiten, die nach bislang geltendem Recht mit 16 Jahren möglich sind, wären dann nicht mehr erlaubt.

Der Gesetzentwurf und seine Folgen für Betroffene sind umstritten

Differenzen gibt es einem Bericht der Zeitung Welt zufolge noch in der Frage, ob das Gesetz kategorisch gelten soll: Die Unionsparteien wollen Jugendämter verpflichten, bei Familiengerichten die Aufhebung von im Ausland geschlossenen Ehen unter Minderjährigen zu beantragen. Das Bundesjustizministerium hingegen hält es für angemessen, Ausnahmen in Härtefällen zuzulassen - dann nämlich, wenn eine Einzelfallprüfung ergibt, dass das Wohl der minderjährigen Ehefrau und der Schutz ehelicher Kinder dies gebiete.

Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz, hatte sich gegen ein totales Verbot ausgesprochen: Sie wies darauf hin, dass sich für die betroffenen jungen Mädchen und Frauen große Nachteile daraus ergeben können, wenn sie als nicht rechtmäßig verheiratet gelten: Etwa verlören sie dann Unterhalts- und Erbansprüche. Auch eine Rückkehr in Herkunftsländer, in denen ein Zusammenleben ohne Trauschein sozial geächtet ist, sei vielen dann unmöglich.

Hintergrund: 1475 Ehen unter Minderjährigen in Deutschland

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gibt es in Deutschland 1475 verheiratete Jugendliche, 361 davon waren im Juli 2016 jünger als 14 Jahre. In 664 Fällen handelt es sich um Syrer, die meisten von ihnen sind Mädchen. In Flüchtlingslagern des Nahen Ostens beobachten Helfer zunehmend, dass Eltern minderjährige Töchter verheiraten, um sie auf der Flucht vor sexueller Gewalt zu schützen.

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