Urteil des Europäischen Gerichtshofs:Umweltprüfung für Schutzgebiete

Der Bund Naturschutz hat eine Klage gegen einen Rosenheimer Fall durch alle Instanzen getrieben und nun erreicht, dass Behörden bei bestimmten Planungen genauer hinschauen müssen.

Wenn Behörden in Europa Landschafts- oder Naturschutzgebiete neu ausweisen, ändern oder verkleinern wollen, dann müssen sie dafür künftig womöglich öfter eine eigene, großräumig angelegte Umweltprüfung vornehmen. Dies geht aus einem Urteil hervor, das der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag veröffentlicht hat. Konkret ging es im verhandelten Fall um das Landschaftsschutzgebiet "Inntal Süd", das der Landkreis Rosenheim 2013 per neuer Schutzgebietsverordnung um 650 Hektar auf rund 4000 Hektar verkleinert hat. Der Bund Naturschutz hat eine Klage gegen diese aus seiner Sicht "massive" Verkleinerung durch alle Instanzen getrieben. Er wollte daran exemplarisch die Bedingungen für solche Verwaltungsakte klären lassen, wie sie überall in Bayern immer wieder vorkommen, um Bauprojekte in bisher geschützten Gebieten zu ermöglichen.

Obwohl der EuGH in dem Rosenheimer Fall keine Notwendigkeit für eine sogenannte strategische Umweltprüfung sieht und ihn zur endgültigen Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückverwiesen hat, zeigt sich der BN mit dem Urteil zufrieden. Denn der EuGH hat damit auch festgestellt, dass solche Neufestsetzungen von Schutzgebieten nicht mehr grundsätzlich ohne Umweltprüfung vorgenommen werden dürfen, sondern dass darüber jeweils im Einzelfall entschieden werden muss. Das Ziel des Rechtsstreits sei erreicht, sagt der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner. Je genauer eine Verordnung Dinge wie etwa den Bau von Windrädern im Schutzgebiet regelt, desto mehr Wert legen die EU-Richter auf eine vorherige Umweltprüfung. Die bayerische Rechtsprechung hatte bisher darauf abgestellt, dass Schutzgebiete ohnehin dem Umweltschutz dienten und schon deswegen selbst keine Umweltprüfung benötigten.

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