München:Kommunen müssen „Querdenker“-Spaziergänge nicht dulden

Bayerns Städte und Gemeinden müssen es laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht hinnehmen, wenn sich "Querdenker" mit Spaziergängen den Regelungen des...

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München (dpa) - Bayerns Städte und Gemeinden müssen es laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht hinnehmen, wenn sich „Querdenker“ mit Spaziergängen den Regelungen des Versammlungsrechtes entziehen wollen. Selbstverständlich gehöre es zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dass Gegner von Corona-Maßnahmen und Kritiker einer Impfpflicht demonstrieren können. „Dafür gibt es aber klare Regeln, an die sich alle Teilnehmer halten müssen“, sagte der Minister am Freitag.

Das Innenministerium informierte nach eigenen Angaben die Kreisverwaltungsbehörden darüber, dass Kommunen mit einer vorab bekanntgegebenen Allgemeinverfügung für konkrete Versammlungen - als solche gelten sie Spaziergänge - Beschränkungen erlassen können. Wenn die Teilnehmer gegen die Anordnungen verstoßen, müssten sie mit Geldbußen rechnen. Die Behörden seien sensibilisiert, solche Versammlungsbeschränkungen - wie sie zum Beispiel im Landkreis Donau-Ries verfügt wurden zu prüfen, sobald es Hinweise auf entsprechende Aufrufe der „Querdenker“-Szene gibt.

Die Gemeinden könnten mit der Allgemeinverfügung Beschränkungen festlegen, wie etwa eine Maskenpflicht oder den Einsatz von Ordnern, sagte Herrmann. Als Beispiel nannte er die offensichtlich geplanten „Querdenker“-Spaziergänge in München in der kommenden Woche. Der Innenminister kündigte darüber hinaus mehr Polizeipräsenz bei solchen Demonstrationen an: „Ich habe alle Polizeipräsidien angewiesen, bei entsprechenden Einsätzen die Anzahl der Kräfte massiv zu erhöhen.“

Am Mittwoch hatten sich in München etwa 5000 Menschen zu einem Corona-Protestzug zusammengetan, der teilweise gewalttätig verlief. Die Beamten setzten Schlagstöcke und Pfefferspray ein, elf Personen wurden vorläufig festgenommen. OB Dieter Reiter (SPD) hatte daraufhin Konsequenzen seitens der Sicherheitsbehörden gefordert.

© dpa-infocom, dpa:211224-99-497638/2

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