Prozess in Deggendorf:Aus Totschlag wird Mord

Im Wiederaufnahmeverfahren vom Oktober 2022 wurde der Angeklagte statt wegen Totschlags wegen Mordes verurteilt. Da der Bundesgerichtshof eine Revision dagegen als unbegründet verworfen hat, ist das Urteil nun rechtskräftig. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Gut sechs Jahre nach einer ersten Verurteilung wegen Totschlags gilt ein Mann aus Niederbayern als rechtskräftig verurteilter Mörder.

Gut sechs Jahre nach einer ersten Verurteilung wegen Totschlags gilt ein Mann aus Niederbayern als rechtskräftig verurteilter Mörder. Eine Revision gegen die Verurteilung zu lebenslanger Haft aus dem Wiederaufnahmeverfahren habe der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Deggendorf am Mittwoch mit. Die Verteidiger des Angeklagten hatten Rechtsmittel gegen das Urteil vom Oktober 2022 eingelegt.

Der Mann war im Jahr 2017 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft rechtskräftig verurteilt worden. Das Verfahren wurde jedoch wieder aufgenommen, nachdem zwei Zeugen, die im ersten Prozess zugunsten des Angeklagten ausgesagt hatten, wegen Falschaussage verurteilt wurden. Die Deggendorfer Richter schlossen daraufhin nicht aus, dass ihre Passauer Kollegen 2017 ohne die Falschaussagen ein Mordurteil gesprochen hätten.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Der damals 22-Jährige hatte seine 20 Jahre alte Ex-Freundin im Schlaf mit zahlreichen Messerstichen getötet. Im ersten Prozess hatte sich aus Sicht der Richter nicht zweifelsfrei nachweisen lassen, dass der Mann sein Opfer erstach, als es bereits schlief. Im zweiten Prozess sah das Landgericht Deggendorf dies als erwiesen an, was das Mordmerkmal der Heimtücke bedeutete.

© SZ/DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusKrieg in der Ukraine
:"Der wichtigste Sprint in meinem Leben"

Johannes Hinterseer ist Triathlet, Tierfreund und war schon mehrmals im Kriegsgebiet, um zu helfen. Beim vorerst letzten Mal hatte er bereits mit seinem Leben abgeschlossen - und ist doch losgerannt.

Von Matthias Köpf

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: