Sonderzahlung:Steuer auf Corona-Prämie

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Die Corona-Prämien sollten steuerfrei bleiben. Nun erleben viele Pflegekräfte in Bayerns Krankenhäusern eine große Enttäuschung.

Von Dietrich Mittler, München

Viele Pflegekräfte in Bayerns Krankenhäusern haben sich darauf verlassen, dass die von der Politik versprochenen Corona-Prämien tatsächlich steuerfrei bleiben. Nun die große Enttäuschung beim Blick auf die Bezüge-Mitteilung: Bei etlichen wurden die Prämien - gedacht als Anerkennung für die extremen Belastungen in Zeiten der Pandemie - sehr wohl besteuert.

Frank Godenrath, Pflegekraft und Mitglied des Personalrats in einem großen oberbayerischen Klinikum, wurde von Kolleginnen und Kollegen bestürmt, der Sache nachzugehen. "Ich will jetzt gar nicht wiederholen, was da gesagt wurde", erklärt er. Um es zusammenzufassen, die Pflegekräfte fühlten "sich verarscht". Das sei halt wieder die übliche Masche, "wie man mit Pflegekräften umgeht - Wertschätzung gleich null".

"Das schafft Frustration", sagt Godenrath. "Das ist ein großes Ärgernis, das wir schon sehr früh moniert haben", betont auch Roland Engehausen, der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe zu Beginn des Jahres die neuerliche Corona-Prämie für besonders belastetes Krankenhauspersonal "sehr geschickt" angekündigt. Demnach sollten die Extra-Prämien "von den Krankenhäusern bis Ende Juni 2021 an die Beschäftigten ausgezahlt werden, damit die Prämien steuerfrei gestellt sind".

Erst im kursiv Gedruckten taucht dann auf, dass die Corona-Prämien von 2020 und von 2021 addiert werden sollen - der Steuerfreibetrag hingegen erhöht sich nicht. Er gilt nun für mehrere Jahre, wie auch das bayerische Finanzministerium auf Nachfrage mitteilt: "Bei dem Betrag von 1500 Euro handelt es sich um einen Freibetrag, der nicht jährlich, sondern im Zeitraum 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 insgesamt nur einmal gewährt wird." So sähen es nun einmal die "Vorgaben des Bundesrechts" vor, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

Zum Hintergrund: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) störte sich zwar nicht an Jens Spahns gut gemeinter Geste, aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zur Pandemievorsorge im Jahr 2021 erneut eine Corona-Prämie zu refinanzieren. Wohl aber hielt Scholz es nicht für geboten, den Pflegenden eigens für 2021 wieder einen Steuerfreibetrag von 1500 Euro zu gewähren.

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Bayern gehört zu jenen Bundesländern, die 2020 parallel zur Bundesprämie ebenfalls einen Corona-Bonus gewährt haben. Folglich mussten im Freistaat nun viele Arbeitnehmer im Krankenhausbereich höhere Steuerzahlungen in Kauf nehmen. Die Mitarbeitenden in der Altenpflege seien davon wiederum nicht betroffen, erklärt Georg Sigl-Lehner, der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB). Ihnen wurde - im Gegensatz zum Klinikpersonal - für 2021 vom Bund keine weitere Corona-Prämie gewährt.

Sowohl die Vereinigung der Pflegenden als auch die Gewerkschaft Verdi haben es vorausgeahnt, dass die steuerlichen Besonderheiten nicht unbedingt zu allen durchdringen werden, die davon betroffen sind. "Da muss man eine Ausnahmeregelung schaffen, sonst wird es ja völlig absurd", sagt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. "Da die Pandemie noch längst nicht vorbei ist, macht es Sinn, dass die Politik ihre Entscheidung überdenkt", betont seinerseits Robert Hinke von der Gewerkschaft Verdi in Bayern. Einig sind sich beide auch darin: Corona-Prämien sind nicht mehr als eine Geste. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssten grundlegend verbessert werden - und das rasch.

© SZ vom 10.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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