Artenschutz:Wolfschützer zeigen Bayern bei der EU an

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Wölfe - hier ein Jungtier in einem Gehege - treiben nicht nur viele Nutztierhalter um, sondern beschäftigen auch die Juristen. (Foto: Christian Charisius/dpa)

Ziel der Organisation ist es, dass die Wolfsverordnung der Staatsregierung zum erleichterten Abschuss der Raubtiere kassiert wird. Nicht nur Artenschützer, sondern auch Juristen halten das Regelwerk für fragwürdig.

Von Christian Sebald

Es ist jetzt ein gutes halbes Jahr her, dass Ministerpräsident Markus Söder die bayerische Wolfsverordnung erlassen hat, um den Abschuss der streng geschützten Raubtiere zu erleichtern. Von Anfang an waren die Zweifel groß, dass sie mit europäischem und deutschem Naturschutzrecht vereinbar ist. Dieser Tage nun hat die Artenschutzorganisation "Gesellschaft zum Schutz der Wölfe" (GzSdW) bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Söders Verordnung eingereicht. "Vor allem die Vorgabe, dass Wölfe geschossen werden dürfen, wenn sie nur einmal ein Nutztier gerissen haben, geht viel zu weit", sagt GzSdW-Chefin Nicole Kronauer. "Wir sind zuversichtlich, dass die Wolfsverordnung vor dem europäischen Recht keinen Bestand hat."

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