Es ist jetzt ein gutes halbes Jahr her, dass Ministerpräsident Markus Söder die bayerische Wolfsverordnung erlassen hat, um den Abschuss der streng geschützten Raubtiere zu erleichtern. Von Anfang an waren die Zweifel groß, dass sie mit europäischem und deutschem Naturschutzrecht vereinbar ist. Dieser Tage nun hat die Artenschutzorganisation "Gesellschaft zum Schutz der Wölfe" (GzSdW) bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Söders Verordnung eingereicht. "Vor allem die Vorgabe, dass Wölfe geschossen werden dürfen, wenn sie nur einmal ein Nutztier gerissen haben, geht viel zu weit", sagt GzSdW-Chefin Nicole Kronauer. "Wir sind zuversichtlich, dass die Wolfsverordnung vor dem europäischen Recht keinen Bestand hat."
Artenschutz:Wolfschützer zeigen Bayern bei der EU an
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Ziel der Organisation ist es, dass die Wolfsverordnung der Staatsregierung zum erleichterten Abschuss der Raubtiere kassiert wird. Nicht nur Artenschützer, sondern auch Juristen halten das Regelwerk für fragwürdig.
Von Christian Sebald
Raubtiere in Bayern:Wölfe schützen oder schießen?
Brigitta Regauer ist Almbäuerin, Andreas von Lindeiner oberster Artenschützer beim Landesbund für Vogelschutz. Wenn es um den Wolf geht, könnten ihre Ansichten unterschiedlicher kaum sein. Die SZ hat beide zu einem Streitgespräch getroffen.
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