Gerichtsprozess:Mündliche Verhandlung in Missbrauchsprozess neu terminiert

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Zu Ehren seines Ehrenbürgers Papst Benedikt hatte die Stadt Traunstein diese Büste vor der Pfarrkirche St. Oswald aufgestellt. (Foto: Matthias Köpf)

Nach Absage des ersten Termins soll über die Klage eines Missbrauchsbetroffenen - unter anderem gegen den gestorbenen Papst Benedikt XVI. - nun am 20. Juni verhandelt werden.

Nachdem die für 28. März terminierte Verhandlung der Klage eines Missbrauchsbetroffenen unter anderem gegen den gestorbenen Papst Benedikt XVI. abgesagt wurde, steht nun ein neuer Termin fest. Wie das Landgericht Traunstein am Montag mitteilte, wurde der 20. Juni als neuer Termin festgesetzt. Ob es dabei allerdings bleibt, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin unklar. Ob bis dahin die Rechtsnachfolger des früheren Papstes ermittelt sind, sei ungewiss.

Im Juni 2022 hatte ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H. eine sogenannte Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht. Der Mann hofft, dass das Gericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss. Die Klage richtet sich neben dem gestorbenen Papst Benedikt XVI. auch gegen den ehemaligen Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter, Ex-Priester H. sowie gegen das Erzbistum München und Freising als juristische Person.

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Nach dem Tod von Papst Benedikt XVI. am 31. Dezember 2022 war zunächst unklar, wie es mit dem Verfahren weitergeht - denn die Suche nach einem Papst-Erben gestaltet sich schwierig. Alle Beteiligten hätten sich aber dafür ausgesprochen, "lieber den Termin zu verschieben und anschließend gemeinsam zu verhandeln", als das Verfahren gegen die möglichen Papst-Erben "abzutrennen und gesondert zu verhandeln", erläuterte Ende März eine Gerichtssprecherin vor dem ersten angesetzten Verhandlungstermin die Optionen.

H. spielt im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, auch den jetzigen Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den früheren Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte H. 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Kindern nicht unterbunden - obwohl er zuvor bereits anderorts einschlägig aufgefallen war.

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