Umwelt und Natur:Jagdverband stellt sich gegen Schonzeitverkürzungen

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Ein genereller, einfacher Hinweis auf Wildschäden reiche nicht mehr aus, um die Schonzeit für Rehwild zu verkürzen. So sieht es eine neue Anordnung vor. (Foto: Soeren Stache/dpa)

Schonzeitverkürzungen für Rehwild soll es in Zukunft möglichst nicht mehr geben. Diese Forderung der Jägerschaft ist von Minister Hubert Aiwanger jetzt umgesetzt worden.

Die Schonzeiten für Rehwild dürfen künftig nur noch in seltenen Ausnahmefällen verkürzt werden. Das teilten der Bayerische Jagdverband (BJV) und das Wirtschafts- und Jagdministerium mit. Beim Landesjägertag in Weiden hatte der Verband jüngst eine entsprechende Forderung an Minister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gerichtet, der nach Angaben des BJV inzwischen eine Vollzugsanordnung an die unteren Jagdbehörden im Freistaat verschickt hat.

Darin würden die Behörden aufgefordert, Anträge auf Schonzeitverkürzung von sofort an überhaupt nur noch anzunehmen und zu bearbeiten, wenn sie konkret und umfassend begründet seien, teilte eine BJV-Sprecherin mit. Ein Beschluss, die Schonzeit aufzuheben, dürfe lediglich in "absoluten Ausnahmefällen" ergehen. Ein genereller, einfacher Hinweis auf Wildschäden reiche nicht mehr aus. Es müsse belegt werden, dass übermäßige Wildschäden in einem konkreten Gebiet oder Revier zu befürchten und diese nur durch eine Schonzeitverkürzung zu verhindern seien.

Zudem müssten weitere jagdliche und forstliche Aspekte geltend gemacht werden. "Das Argument, dass die Abschussplanerfüllung in der regulären Jagdzeit nicht gelungen ist, genügt nicht mehr", hieß es. Eine Genehmigung dürfe - wenn überhaupt - ausschließlich räumlich und zeitlich begrenzt ausgesprochen werden. In den Abschussplänen legen die an den Landratsämtern angesiedelten unteren Jagdbehörden fest, wie viele Rehe und in den Bergen auch Hirsche und Gämsen von den Jägern erlegt werden sollen. Wichtigstes Kriterium ist dafür der sogenannte Wildverbiss in den Wäldern. Damit sind die Schäden gemeint, die Tiere an den jungen Bäumen anrichten.

Ein Ministeriumssprecher erklärte: Schonzeitverkürzung müssten "angemessen, geeignet und erforderlich" sein, um übermäßige Wildschäden zu verhindern. Einzelfälle seien konkret zu prüfen. "Allgemeine Begründungen, wie beispielsweise, dass die Blätter an den Bäumen aufgrund eines milden Frühjahrs früher austreiben oder dass der Abschuss bisher nicht erfüllt werden konnte, reichen als Begründung nicht aus."

In den nun verschickten Vollzugshinweisen sei die aktuelle Rechtslage zusammengefasst. Das soll die unteren Jagdbehörden bei der Entscheidung über Schonzeitverkürzungen für Rehwild unterstützen und ein einheitliches Vorgehen sicherstellen. "In der Vergangenheit hat es immer wieder Anträge auf Schonzeitverkürzungen gegeben, welche die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt haben und gerichtlich gestoppt wurden", sagte der Sprecher.

Das im Dezember 2020 neu gewählte BJV-Präsidium hatte sich seitdem nach Verbandsangaben in zahlreichen Gerichtsverfahren gegen die Schonzeitverkürzungen eingesetzt. BJV-Präsident Ernst Weidenbusch sagte: "Man merkt einfach, dass mit Hubert Aiwanger jetzt ein Praktiker Jagdminister ist. Denn es ist ja auch wissenschaftlich belegt: Zu viel Jagddruck erhöht den Verbiss. Schonzeiten haben auch deshalb ihren Sinn." Rehwild ziehe sich von Wiesen in Wälder zurück, wenn zu viel Unruhe herrsche - sei es durch Spaziergänger, Mountainbiker, Bauarbeiten oder eben durch Jäger, erläuterte die BJV-Sprecherin. Aber auch das Wegfallen von Wiesenflächen, für Wohnbebauung oder beispielsweise Maisanbau dränge Rehwild in die Wälder, wo sie dann für umso mehr Schäden durch Verbiss sorgten.

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