Hochschulen in Corona-Zeiten:Klagen in eigener Sache

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Bayreuther Jurastudenten fordern mehr "Freischüsse"

Von Maximilian Gerl, Bayreuth

"Wie kann das sein", fragt Elias Schindler, "dass man einen Studenten bestraft, nur weil er an einer Provinzuniversität studiert?" Schindler ist Jura-Student in Bayreuth und klingt am Telefon gefrustet. Denn aufgrund der besonderen Corona-Lage werten viele Universitäten nicht bestandene Prüfungen derzeit nicht als Fehlversuch. Aus beispielsweise drei Versuchen für Jura-Zwischenprüfungen würden oft fünf, berichtet Schindler, in Augsburg sogar sechs. Doch in Bayreuth? Hier fehle eine solche Ausnahmeregelung bislang - und die Uni mache auch keine Anstalten, eine einzuführen. "Wir fühlen uns ungleich behandelt", sagt Schindler.

Die Folgen der Corona-Pandemie haben natürlich die Hochschullehre auf den Kopf gestellt. Auch anderswo laufen deshalb Diskussionen um Chancengerechtigkeit. So fordert der studentische Konvent der Hochschule Würzburg-Schweinfurt in einer Online-Petition, "für das Wintersemester 2020/21 eine Freischussregelung für die Klausuren an bayerischen Hochschulen einzuführen, wie es bereits im Sommersemester an einigen Hochschulen gehandhabt wurde". Konkret: Bei Nichtantritt, Prüfungsabbruch oder Nichtbestehen sollten Prüfungsanmeldungen automatisch nicht gelten und damit nicht als Versuche angerechnet werden. Stand Mittwoch hatte die Petition knapp 20 000 Unterschriften.

Ähnliche Forderungen sind in Bayreuth laut geworden, insbesondere unter den Rechtswissenschaftlern. Ihre Not haben Schindler und seine Kommilitonen in einem Papier festgehalten und an die Staatskanzlei verschickt. Darin heißt es, ruhige Plätze zum Lernen seien angesichts geschlossener Bibliotheken Mangelware. Und beim "Versuch der Universitäten, den Präsenzunterricht zu ersetzen, werden wir von einer nicht zu bewältigenden Flut an Unterlagen und Audiomaterial überschwemmt". Dabei könne das Nicht-Bestehen von Prüfungen schlimmstenfalls die Exmatrikulation bedeuten - und "dass wir deutschlandweit von einem Jurastudium ausgeschlossen werden".

Die Uni Bayreuth bestätigt, dass ein zusätzlicher Freiversuch bei der Zwischenprüfung - oder ein "nachträgliches Streichen" eines absolvierten Versuchs - derzeit weder vorgesehen noch erwogen werde. Dies müsse ministeriell geregelt werden. Zudem gewähre die Studien- und Prüfungsordnung bereits drei Versuche in jedem Zwischenprüfungsfach; "üblich ist an den meisten anderen Standorten nur eine einzige Wiederholungsmöglichkeit." Die Bedürfnisse der Studierenden nehme man sehr ernst. Deshalb habe man allen "zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, ohne Nachteile von der Prüfung zurückzutreten", also einfach nicht teilzunehmen. Eine Begründung hierfür sei nicht nötig.

Den Jura-Studenten reicht das nicht. Zumindest hinsichtlich des Staatsexamens können sie nun mit einer Ausnahme rechnen. Man bereite eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vor, teilt das Justizministerium mit. Die Regelung solle jener des Sommersemesters 2020 ähneln. Das aktuelle Wintersemester würde also nicht auf die für den Freiversuch maßgebliche Fachsemesterzahl angerechnet werden.

© SZ vom 18.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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